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@ -109,13 +109,13 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt.
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- Die Übernahme von Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden im Ausnahmefall vom Vereinsvorstand anhand der in der Vereinssatzung definierten Kriterien beschlossen.
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- Übernahme von Kosten im Rahmen der Jugendförderung werden vom Vorstand oder einer berufenen Person genehmigt.
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### §7 Vereinsordnung & Beitragsordnung
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### Vereinsordnung & Beitragsordnung
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- Es existiert eine Vereinsordnung, in der weitergehende Regelungen definiert werden.
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- Es existiert eine Beitragsordnung in der die Mitgliedsbeiträge und Zahlungsmodalitäten definiert sind.
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- Vereinsordnung und Beitragsordnung können nur durch eine Mehrheit der abstimmenden Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung geändert werden.
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### §8 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
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### Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
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1. Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen einer Mitgliederversammlung erforderlich.
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2. Bei Auflösung des Vereins werden nach Rückgabe von Leihgaben alle Güter liquidiert und das Vereinsvermögen der Wau Holland Stiftung zum Zwecke der Jugendförderung übertragen.
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