Umlaute
This commit is contained in:
parent
532f1a1794
commit
a39cb87e9f
1 changed files with 16 additions and 16 deletions
|
|
@ -17,7 +17,7 @@
|
|||
|
||||
### Grundsaetze
|
||||
|
||||
- All Creatures are welcome! Wir sind bunt: Ausgrenzung und Diskriminierung auf Grund von Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehoerigkeit, Geschlecht oder aehnlicher Merkmale wird im Verein nicht toleriert.
|
||||
- All Creatures are welcome! Wir sind bunt: Ausgrenzung und Diskriminierung auf Grund von Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht oder ähnlicher Merkmale wird im Verein nicht toleriert.
|
||||
- Der Verein ist selbstlos und nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
|
||||
- Mittel werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet.
|
||||
- Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen in ihrer Eigenschaft als Mitglied.
|
||||
|
|
@ -26,9 +26,9 @@
|
|||
### Maßnahmen zur Erfüllung der Vereinszwecke
|
||||
|
||||
- Es werden Informations-, Kommunikations- und Lernplatformen sowie weitere Dienste für Interessierte und Vereinsmitglieder bereitgestellt.
|
||||
- Der Verein unterstützt junge (jünger als 27 Jahre) oder sozial benachteiligte Menschen unter anderem durch Leihgeräte sowie Erstattung von Prüfungsgebühren, Fahrtkostenzuschüssen und Lernmaterialien - sofern dies der Ausbildung bzw. der Ausübung des Amateurfunks dient.
|
||||
- Unterstützung von jungen (jünger als 27 Jahre) oder sozial benachteiligte Menschen unter anderem durch Leihgeräte sowie Erstattung von Prüfungsgebühren, Fahrtkostenzuschüssen und Lernmaterialien - sofern dies der Ausbildung bzw. der Ausübung des Amateurfunks dient.
|
||||
- Vereinsmitglieder führen Workshops und Trainings durch, die der Ausbildung im Amateurfunk oder der Aufklärung über den Amateurfunk dienen.
|
||||
- Der Verein engagiert sich bei Bedarf im Rahmen der Not- und Katastrophenhilfe, unter anderem mit Schulungen und Workshops.
|
||||
- Engagement, bei Bedarf, im Rahmen der Not- und Katastrophenhilfe, unter anderem mit Schulungen und Workshops.
|
||||
- Übungen sowie Einsätzen zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen im Sinne des Amateurfunkgesetzes,
|
||||
- Verwendung experimenteller Übertragungsverfahren im Rahmen technisch-wissenschaftlicher Studien,
|
||||
- Der Verein kann andere Vereine und Organisationen finanziell oder mit Sachspenden unterstützen, sofern dies der Erfüllung der Vereinszwecke dient.
|
||||
|
|
@ -37,9 +37,11 @@
|
|||
|
||||
#### Pflichten eines Mitglieds
|
||||
|
||||
- Ordnungsgemaesse Zahlung der Vereinsbeitraege.
|
||||
- Jegliche Aenderung der Kontaktdaten unverzueglich dem Verein mitzuteilen.
|
||||
- Elektronische Kontaktmoeglichkeiten regelmaessig auf Vereinsrelevante Nachrichten zu pruefen.
|
||||
Ein Mitglied verpflichtet sich zu:
|
||||
|
||||
- Ordnungsgemässer Zahlung der Vereinsbeitraege.
|
||||
- Jegliche Änderung der Kontaktdaten unverzüglich dem Verein mitzuteilen.
|
||||
- Elektronische Kontaktmöglichkeiten regelmässig auf Vereinsrelevante Nachrichten zu prüfen.
|
||||
|
||||
#### Ordentliche Mitgliedschaft
|
||||
|
||||
|
|
@ -56,7 +58,7 @@
|
|||
- Ein Fördermitglied hat kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung, darf dieser jedoch beiwohnen und an der Meinungsbildung teilnehmen.
|
||||
- Im Falle einer juristischen Person darf ein Vertreter zur Mitgliederversammlung entsandt werden.
|
||||
- Ein Fördermitglied kann ein Vereinsamt bekleiden, jedoch nicht zum Vorstand gewählt werden.
|
||||
- Eine juristische Person kann keine Vereinsaemter bekleiden.
|
||||
- Eine juristische Person kann keine Vereinsämter bekleiden.
|
||||
|
||||
#### Mitgliedsbeiträge
|
||||
|
||||
|
|
@ -82,10 +84,10 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt.
|
|||
- Jedes stimmberechtigte Mitglied kann sein Stimmrecht auf ein anderes Mitglied uebertragen, wobei erhaltene Stimmrechtsuebertragungen mit uebertragen werden.
|
||||
- Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch offen zu Protokoll gegebener Stimme.
|
||||
- Förder- und ordentliche Mitglieder können Anträge an die Mitgliederversammlung stellen.
|
||||
- Versammlungsleitung und Protokollierung entfallen bei der Nutzung technischer Systeme, sofern diese die separate Protokollierung ueberfluessig machen.
|
||||
- Die staendige Mitgliederversammlung ist dauerhaft beschlussfaehig, sofern die in der Vereinsordnung definierten Fristen oder Quoren eingehalten werden.
|
||||
- Versammlungsleitung und Protokollierung entfallen bei der Nutzung technischer Systeme, sofern diese die separate Protokollierung überflüssig machen.
|
||||
- Die ständige Mitgliederversammlung ist dauerhaft beschlussfaehig, sofern die in der Vereinsordnung definierten Fristen oder Quoren eingehalten werden.
|
||||
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Zur Änderung der Satzung oder des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
|
||||
- Der Zugriff eines Foerdermitglieds zur Mitgliederversammlung kann vom Vorstand mit Begruendung eingeschraenkt werden.
|
||||
- Der Zugriff eines Fördermitglieds zur Mitgliederversammlung kann vom Vorstand mit Begründung eingeschränkt werden.
|
||||
|
||||
### Vereinsämter & Wahlen
|
||||
|
||||
|
|
@ -98,24 +100,22 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt.
|
|||
|
||||
- Tritt ein Vorstandsmitglied zurück und verbleibt nur ein einziges Vorstandsmitglied, muss innerhalb von 4 Wochen eine Neuwahl des Vorstands eingeleitet werden.
|
||||
|
||||
- Tritt ein Mitglied von einem Amt zurueck oder wird vom Vorstand abberufen, findet bei Bedarf eine Neuwahl auf der Mitgliederversammlung statt.
|
||||
|
||||
- Aemter koennen in Blockwahl gewaehlt werden.
|
||||
- Ämter können in Blockwahl gewählt werden.
|
||||
|
||||
### Vergütung
|
||||
|
||||
- Ämter und Aufgaben im Verein sind generell ehrenamtlich und werden nicht vergütet.
|
||||
- Ausnahmen koennen vom Vorstand projektgebunden beschlossen werden.
|
||||
- Die Übernahme von Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden im Ausnahmefall vom Vereinsvorstand anhand der in der Vereinssatzung definierten Kriterien beschlossen.
|
||||
- Uebernahme von Kosten im Rahmen der Jugendfoerderung werden vom Vorstand oder einer berufenen Person genehmigt.
|
||||
- Übernahme von Kosten im Rahmen der Jugendförderung werden vom Vorstand oder einer berufenen Person genehmigt.
|
||||
|
||||
### §7 Vereinsordnung & Beitragsordnung
|
||||
|
||||
- Es existiert eine Vereinsordnung, in der weitergehende Regelungen definiert werden.
|
||||
- Es existiert eine Beitragsordnung in der die Mitgliedsbeiträge und Zahlungsmodalitaeten definiert sind.
|
||||
- Es existiert eine Beitragsordnung in der die Mitgliedsbeiträge und Zahlungsmodalitäten definiert sind.
|
||||
- Vereinsordnung und Beitragsordnung können nur durch eine Mehrheit der abstimmenden Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung geändert werden.
|
||||
|
||||
### §8 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
|
||||
|
||||
1. Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen einer Mitgliederversammlung erforderlich.
|
||||
2. Bei Auflösung des Vereins werden nach Rückgabe von Leihgaben alle Güter liquidiert und das Vereinsvermögen der Wau Holland Stiftung zum Zwecke der Jugendfoerderung übertragen.
|
||||
2. Bei Auflösung des Vereins werden nach Rückgabe von Leihgaben alle Güter liquidiert und das Vereinsvermögen der Wau Holland Stiftung zum Zwecke der Jugendförderung übertragen.
|
||||
|
|
|
|||
Loading…
Add table
Add a link
Reference in a new issue