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jz 2025-12-08 15:41:16 +01:00
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### Grundsaetze
- All Creatures are welcome! Wir sind bunt: Ausgrenzung und Diskriminierung auf Grund von Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehoerigkeit, Geschlecht oder aehnlicher Merkmale wird im Verein nicht toleriert.
- All Creatures are welcome! Wir sind bunt: Ausgrenzung und Diskriminierung auf Grund von Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht oder ähnlicher Merkmale wird im Verein nicht toleriert.
- Der Verein ist selbstlos und nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
- Mittel werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet.
- Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen in ihrer Eigenschaft als Mitglied.
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### Maßnahmen zur Erfüllung der Vereinszwecke
- Es werden Informations-, Kommunikations- und Lernplatformen sowie weitere Dienste für Interessierte und Vereinsmitglieder bereitgestellt.
- Der Verein unterstützt junge (jünger als 27 Jahre) oder sozial benachteiligte Menschen unter anderem durch Leihgeräte sowie Erstattung von Prüfungsgebühren, Fahrtkostenzuschüssen und Lernmaterialien - sofern dies der Ausbildung bzw. der Ausübung des Amateurfunks dient.
- Unterstützung von jungen (jünger als 27 Jahre) oder sozial benachteiligte Menschen unter anderem durch Leihgeräte sowie Erstattung von Prüfungsgebühren, Fahrtkostenzuschüssen und Lernmaterialien - sofern dies der Ausbildung bzw. der Ausübung des Amateurfunks dient.
- Vereinsmitglieder führen Workshops und Trainings durch, die der Ausbildung im Amateurfunk oder der Aufklärung über den Amateurfunk dienen.
- Der Verein engagiert sich bei Bedarf im Rahmen der Not- und Katastrophenhilfe, unter anderem mit Schulungen und Workshops.
- Engagement, bei Bedarf, im Rahmen der Not- und Katastrophenhilfe, unter anderem mit Schulungen und Workshops.
- Übungen sowie Einsätzen zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen im Sinne des Amateurfunkgesetzes,
- Verwendung experimenteller Übertragungsverfahren im Rahmen technisch-wissenschaftlicher Studien,
- Der Verein kann andere Vereine und Organisationen finanziell oder mit Sachspenden unterstützen, sofern dies der Erfüllung der Vereinszwecke dient.
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#### Pflichten eines Mitglieds
- Ordnungsgemaesse Zahlung der Vereinsbeitraege.
- Jegliche Aenderung der Kontaktdaten unverzueglich dem Verein mitzuteilen.
- Elektronische Kontaktmoeglichkeiten regelmaessig auf Vereinsrelevante Nachrichten zu pruefen.
Ein Mitglied verpflichtet sich zu:
- Ordnungsgemässer Zahlung der Vereinsbeitraege.
- Jegliche Änderung der Kontaktdaten unverzüglich dem Verein mitzuteilen.
- Elektronische Kontaktmöglichkeiten regelmässig auf Vereinsrelevante Nachrichten zu prüfen.
#### Ordentliche Mitgliedschaft
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- Ein Fördermitglied hat kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung, darf dieser jedoch beiwohnen und an der Meinungsbildung teilnehmen.
- Im Falle einer juristischen Person darf ein Vertreter zur Mitgliederversammlung entsandt werden.
- Ein Fördermitglied kann ein Vereinsamt bekleiden, jedoch nicht zum Vorstand gewählt werden.
- Eine juristische Person kann keine Vereinsaemter bekleiden.
- Eine juristische Person kann keine Vereinsämter bekleiden.
#### Mitgliedsbeiträge
@ -82,10 +84,10 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt.
- Jedes stimmberechtigte Mitglied kann sein Stimmrecht auf ein anderes Mitglied uebertragen, wobei erhaltene Stimmrechtsuebertragungen mit uebertragen werden.
- Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch offen zu Protokoll gegebener Stimme.
- Förder- und ordentliche Mitglieder können Anträge an die Mitgliederversammlung stellen.
- Versammlungsleitung und Protokollierung entfallen bei der Nutzung technischer Systeme, sofern diese die separate Protokollierung ueberfluessig machen.
- Die staendige Mitgliederversammlung ist dauerhaft beschlussfaehig, sofern die in der Vereinsordnung definierten Fristen oder Quoren eingehalten werden.
- Versammlungsleitung und Protokollierung entfallen bei der Nutzung technischer Systeme, sofern diese die separate Protokollierung überflüssig machen.
- Die ständige Mitgliederversammlung ist dauerhaft beschlussfaehig, sofern die in der Vereinsordnung definierten Fristen oder Quoren eingehalten werden.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Zur Änderung der Satzung oder des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Der Zugriff eines Foerdermitglieds zur Mitgliederversammlung kann vom Vorstand mit Begruendung eingeschraenkt werden.
- Der Zugriff eines Fördermitglieds zur Mitgliederversammlung kann vom Vorstand mit Begründung eingeschränkt werden.
### Vereinsämter & Wahlen
@ -98,24 +100,22 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt.
- Tritt ein Vorstandsmitglied zurück und verbleibt nur ein einziges Vorstandsmitglied, muss innerhalb von 4 Wochen eine Neuwahl des Vorstands eingeleitet werden.
- Tritt ein Mitglied von einem Amt zurueck oder wird vom Vorstand abberufen, findet bei Bedarf eine Neuwahl auf der Mitgliederversammlung statt.
- Aemter koennen in Blockwahl gewaehlt werden.
- Ämter können in Blockwahl gewählt werden.
### Vergütung
- Ämter und Aufgaben im Verein sind generell ehrenamtlich und werden nicht vergütet.
- Ausnahmen koennen vom Vorstand projektgebunden beschlossen werden.
- Die Übernahme von Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden im Ausnahmefall vom Vereinsvorstand anhand der in der Vereinssatzung definierten Kriterien beschlossen.
- Uebernahme von Kosten im Rahmen der Jugendfoerderung werden vom Vorstand oder einer berufenen Person genehmigt.
- Übernahme von Kosten im Rahmen der Jugendförderung werden vom Vorstand oder einer berufenen Person genehmigt.
### §7 Vereinsordnung & Beitragsordnung
- Es existiert eine Vereinsordnung, in der weitergehende Regelungen definiert werden.
- Es existiert eine Beitragsordnung in der die Mitgliedsbeiträge und Zahlungsmodalitaeten definiert sind.
- Es existiert eine Beitragsordnung in der die Mitgliedsbeiträge und Zahlungsmodalitäten definiert sind.
- Vereinsordnung und Beitragsordnung können nur durch eine Mehrheit der abstimmenden Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung geändert werden.
### §8 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
1. Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen einer Mitgliederversammlung erforderlich.
2. Bei Auflösung des Vereins werden nach Rückgabe von Leihgaben alle Güter liquidiert und das Vereinsvermögen der Wau Holland Stiftung zum Zwecke der Jugendfoerderung übertragen.
2. Bei Auflösung des Vereins werden nach Rückgabe von Leihgaben alle Güter liquidiert und das Vereinsvermögen der Wau Holland Stiftung zum Zwecke der Jugendförderung übertragen.