From a1e022fa216ea3e7072dd21ac902e023ed7aa317 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: jz Date: Mon, 8 Dec 2025 15:58:26 +0100 Subject: [PATCH] small changes --- satzung/satzung.md | 4 ++-- 1 file changed, 2 insertions(+), 2 deletions(-) diff --git a/satzung/satzung.md b/satzung/satzung.md index a1423b1..e4f247b 100644 --- a/satzung/satzung.md +++ b/satzung/satzung.md @@ -109,13 +109,13 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt. - Die Übernahme von Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden im Ausnahmefall vom Vereinsvorstand anhand der in der Vereinssatzung definierten Kriterien beschlossen. - Übernahme von Kosten im Rahmen der Jugendförderung werden vom Vorstand oder einer berufenen Person genehmigt. -### §7 Vereinsordnung & Beitragsordnung +### Vereinsordnung & Beitragsordnung - Es existiert eine Vereinsordnung, in der weitergehende Regelungen definiert werden. - Es existiert eine Beitragsordnung in der die Mitgliedsbeiträge und Zahlungsmodalitäten definiert sind. - Vereinsordnung und Beitragsordnung können nur durch eine Mehrheit der abstimmenden Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung geändert werden. -### §8 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens +### Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens 1. Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen einer Mitgliederversammlung erforderlich. 2. Bei Auflösung des Vereins werden nach Rückgabe von Leihgaben alle Güter liquidiert und das Vereinsvermögen der Wau Holland Stiftung zum Zwecke der Jugendförderung übertragen.