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DK4HAA 2025-12-08 18:53:41 +00:00
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## Mindestbeitrag
Mitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von
EUR 23.
Mitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von 23 Euro.
Zur Förderung der Jugend und junger Erwachsener ist der Mindestbeitrag für
folgende natürlichen Personen reduziert:
• bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 5 EUR je Monat und
• bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 10 EUR je Monat.
- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 5 EUR je Monat und
- bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 10 EUR je Monat.
## Empfohlener Beitrag
@ -16,14 +16,17 @@ Der empfohlene Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Nettoeinkommens.
Für Fördermitglieder gilt ein Mindestbeitrag von 5 Euro pro Monat.
## Befreiung von der Beitragspflicht
## Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht
Mitglieder, die glaubhaft machen können für die Mindestbeiträge nicht aufkommen zu können, können vom Vorstand auf Antrag, fuer das laufende Kalenderjahr, einen reduzierten Beitrag entrichten.
Mitglieder, die glaubhaft machen können, für die Mindestbeiträge nicht aufkommen zu können, können beim Vorstand für das laufende Kalenderjahr eine Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht beantragen.
## Fälligkeit
Beiträge sind spätestens am 10. Tag des jeweiligen Monats auf das Vereinskonto entrichten.
Es wird gebeten, den vollen Jahresbetrag in einem Rutsch zu zahlen. Wir sind uns bewusst, dass das nicht fuer jeden moeglich ist, daher ist eine monatliche oder quartalsweise Zahlung ebenfalls moeglich.
Beiträge sind spätestens am 10. Tag des jeweiligen Monats auf das Vereinskonto zu entrichten.
Diese Beitragsordnung wurde am 27. Dezember 2025 durch die Gründungsversammlung
beschlossen.
Es wird darum gebeten, sofern dies möglich ist, den vollen Jahresbetrag auf einmal zu entrichten.
## Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde am 27. Dezember 2025 durch die Gründungsversammlung beschlossen.