From aa6fd3232fa9248f9ccc91a0bb0f4fffb46a8ef6 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: DK4HAA Date: Mon, 8 Dec 2025 18:53:41 +0000 Subject: [PATCH] satzung/beitragsordnung.md aktualisiert Umlaute korrigiert, Wording vereinheitlicht und Formatierung angepasst. --- satzung/beitragsordnung.md | 23 +++++++++++++---------- 1 file changed, 13 insertions(+), 10 deletions(-) diff --git a/satzung/beitragsordnung.md b/satzung/beitragsordnung.md index 0a83086..3900ffa 100644 --- a/satzung/beitragsordnung.md +++ b/satzung/beitragsordnung.md @@ -1,12 +1,12 @@ ## Mindestbeitrag -Mitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von -EUR 23. +Mitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von 23 Euro. Zur Förderung der Jugend und junger Erwachsener ist der Mindestbeitrag für folgende natürlichen Personen reduziert: -• bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 5 EUR je Monat und -• bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 10 EUR je Monat. + +- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 5 EUR je Monat und +- bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 10 EUR je Monat. ## Empfohlener Beitrag @@ -16,14 +16,17 @@ Der empfohlene Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Nettoeinkommens. Für Fördermitglieder gilt ein Mindestbeitrag von 5 Euro pro Monat. -## Befreiung von der Beitragspflicht +## Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht -Mitglieder, die glaubhaft machen können für die Mindestbeiträge nicht aufkommen zu können, können vom Vorstand auf Antrag, fuer das laufende Kalenderjahr, einen reduzierten Beitrag entrichten. +Mitglieder, die glaubhaft machen können, für die Mindestbeiträge nicht aufkommen zu können, können beim Vorstand für das laufende Kalenderjahr eine Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht beantragen. ## Fälligkeit -Beiträge sind spätestens am 10. Tag des jeweiligen Monats auf das Vereinskonto entrichten. -Es wird gebeten, den vollen Jahresbetrag in einem Rutsch zu zahlen. Wir sind uns bewusst, dass das nicht fuer jeden moeglich ist, daher ist eine monatliche oder quartalsweise Zahlung ebenfalls moeglich. +Beiträge sind spätestens am 10. Tag des jeweiligen Monats auf das Vereinskonto zu entrichten. -Diese Beitragsordnung wurde am 27. Dezember 2025 durch die Gründungsversammlung -beschlossen. +Es wird darum gebeten, sofern dies möglich ist, den vollen Jahresbetrag auf einmal zu entrichten. + + +## Inkrafttreten + +Diese Beitragsordnung wurde am 27. Dezember 2025 durch die Gründungsversammlung beschlossen. \ No newline at end of file