diff --git a/satzung/satzung.md b/satzung/satzung.md index 755cc3c..a1423b1 100644 --- a/satzung/satzung.md +++ b/satzung/satzung.md @@ -17,7 +17,7 @@ ### Grundsaetze -- All Creatures are welcome! Wir sind bunt: Ausgrenzung und Diskriminierung auf Grund von Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehoerigkeit, Geschlecht oder aehnlicher Merkmale wird im Verein nicht toleriert. +- All Creatures are welcome! Wir sind bunt: Ausgrenzung und Diskriminierung auf Grund von Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht oder ähnlicher Merkmale wird im Verein nicht toleriert. - Der Verein ist selbstlos und nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. - Mittel werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. - Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen in ihrer Eigenschaft als Mitglied. @@ -26,9 +26,9 @@ ### Maßnahmen zur Erfüllung der Vereinszwecke - Es werden Informations-, Kommunikations- und Lernplatformen sowie weitere Dienste für Interessierte und Vereinsmitglieder bereitgestellt. -- Der Verein unterstützt junge (jünger als 27 Jahre) oder sozial benachteiligte Menschen unter anderem durch Leihgeräte sowie Erstattung von Prüfungsgebühren, Fahrtkostenzuschüssen und Lernmaterialien - sofern dies der Ausbildung bzw. der Ausübung des Amateurfunks dient. +- Unterstützung von jungen (jünger als 27 Jahre) oder sozial benachteiligte Menschen unter anderem durch Leihgeräte sowie Erstattung von Prüfungsgebühren, Fahrtkostenzuschüssen und Lernmaterialien - sofern dies der Ausbildung bzw. der Ausübung des Amateurfunks dient. - Vereinsmitglieder führen Workshops und Trainings durch, die der Ausbildung im Amateurfunk oder der Aufklärung über den Amateurfunk dienen. -- Der Verein engagiert sich bei Bedarf im Rahmen der Not- und Katastrophenhilfe, unter anderem mit Schulungen und Workshops. +- Engagement, bei Bedarf, im Rahmen der Not- und Katastrophenhilfe, unter anderem mit Schulungen und Workshops. - Übungen sowie Einsätzen zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen im Sinne des Amateurfunkgesetzes, - Verwendung experimenteller Übertragungsverfahren im Rahmen technisch-wissenschaftlicher Studien, - Der Verein kann andere Vereine und Organisationen finanziell oder mit Sachspenden unterstützen, sofern dies der Erfüllung der Vereinszwecke dient. @@ -37,9 +37,11 @@ #### Pflichten eines Mitglieds -- Ordnungsgemaesse Zahlung der Vereinsbeitraege. -- Jegliche Aenderung der Kontaktdaten unverzueglich dem Verein mitzuteilen. -- Elektronische Kontaktmoeglichkeiten regelmaessig auf Vereinsrelevante Nachrichten zu pruefen. +Ein Mitglied verpflichtet sich zu: + +- Ordnungsgemässer Zahlung der Vereinsbeitraege. +- Jegliche Änderung der Kontaktdaten unverzüglich dem Verein mitzuteilen. +- Elektronische Kontaktmöglichkeiten regelmässig auf Vereinsrelevante Nachrichten zu prüfen. #### Ordentliche Mitgliedschaft @@ -56,7 +58,7 @@ - Ein Fördermitglied hat kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung, darf dieser jedoch beiwohnen und an der Meinungsbildung teilnehmen. - Im Falle einer juristischen Person darf ein Vertreter zur Mitgliederversammlung entsandt werden. - Ein Fördermitglied kann ein Vereinsamt bekleiden, jedoch nicht zum Vorstand gewählt werden. -- Eine juristische Person kann keine Vereinsaemter bekleiden. +- Eine juristische Person kann keine Vereinsämter bekleiden. #### Mitgliedsbeiträge @@ -82,10 +84,10 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt. - Jedes stimmberechtigte Mitglied kann sein Stimmrecht auf ein anderes Mitglied uebertragen, wobei erhaltene Stimmrechtsuebertragungen mit uebertragen werden. - Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch offen zu Protokoll gegebener Stimme. - Förder- und ordentliche Mitglieder können Anträge an die Mitgliederversammlung stellen. -- Versammlungsleitung und Protokollierung entfallen bei der Nutzung technischer Systeme, sofern diese die separate Protokollierung ueberfluessig machen. -- Die staendige Mitgliederversammlung ist dauerhaft beschlussfaehig, sofern die in der Vereinsordnung definierten Fristen oder Quoren eingehalten werden. +- Versammlungsleitung und Protokollierung entfallen bei der Nutzung technischer Systeme, sofern diese die separate Protokollierung überflüssig machen. +- Die ständige Mitgliederversammlung ist dauerhaft beschlussfaehig, sofern die in der Vereinsordnung definierten Fristen oder Quoren eingehalten werden. - Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Zur Änderung der Satzung oder des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. -- Der Zugriff eines Foerdermitglieds zur Mitgliederversammlung kann vom Vorstand mit Begruendung eingeschraenkt werden. +- Der Zugriff eines Fördermitglieds zur Mitgliederversammlung kann vom Vorstand mit Begründung eingeschränkt werden. ### Vereinsämter & Wahlen @@ -98,24 +100,22 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt. - Tritt ein Vorstandsmitglied zurück und verbleibt nur ein einziges Vorstandsmitglied, muss innerhalb von 4 Wochen eine Neuwahl des Vorstands eingeleitet werden. -- Tritt ein Mitglied von einem Amt zurueck oder wird vom Vorstand abberufen, findet bei Bedarf eine Neuwahl auf der Mitgliederversammlung statt. - -- Aemter koennen in Blockwahl gewaehlt werden. +- Ämter können in Blockwahl gewählt werden. ### Vergütung - Ämter und Aufgaben im Verein sind generell ehrenamtlich und werden nicht vergütet. - Ausnahmen koennen vom Vorstand projektgebunden beschlossen werden. - Die Übernahme von Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden im Ausnahmefall vom Vereinsvorstand anhand der in der Vereinssatzung definierten Kriterien beschlossen. -- Uebernahme von Kosten im Rahmen der Jugendfoerderung werden vom Vorstand oder einer berufenen Person genehmigt. +- Übernahme von Kosten im Rahmen der Jugendförderung werden vom Vorstand oder einer berufenen Person genehmigt. ### §7 Vereinsordnung & Beitragsordnung - Es existiert eine Vereinsordnung, in der weitergehende Regelungen definiert werden. -- Es existiert eine Beitragsordnung in der die Mitgliedsbeiträge und Zahlungsmodalitaeten definiert sind. +- Es existiert eine Beitragsordnung in der die Mitgliedsbeiträge und Zahlungsmodalitäten definiert sind. - Vereinsordnung und Beitragsordnung können nur durch eine Mehrheit der abstimmenden Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung geändert werden. ### §8 Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens 1. Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen einer Mitgliederversammlung erforderlich. -2. Bei Auflösung des Vereins werden nach Rückgabe von Leihgaben alle Güter liquidiert und das Vereinsvermögen der Wau Holland Stiftung zum Zwecke der Jugendfoerderung übertragen. +2. Bei Auflösung des Vereins werden nach Rückgabe von Leihgaben alle Güter liquidiert und das Vereinsvermögen der Wau Holland Stiftung zum Zwecke der Jugendförderung übertragen.