satzung/satzung.md aktualisiert
Einarbeitung der Änderungsanforderungen des Amtsgerichts: 1. Regelung über Form und Frist der Einladung zur Mitgliederversammlung 2. Protokollpflicht inkl. Unterschriftenregelung konkretisiert
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@ -79,11 +79,18 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt.
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### Mitgliederversammlung
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### Mitgliederversammlung
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- Die Mitgliederversammlung tagt ständig mittels technischer Systeme, welche die asynchrone und ortsunabhängige Antragstellung, Beratung und Beschlussfassung über das Internet ermöglichen.
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- Die Mitgliederversammlung tagt ständig mittels technischer Systeme, welche die asynchrone und ortsunabhängige Antragstellung, Beratung und Beschlussfassung über das Internet ermöglichen.
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- Eingeladen werden alle Mitglieder.
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- Eingeladen werden alle Mitglieder bei Beginn der Mitgliedschaft per E-Mail durch den Vorstand.
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- Jedes stimmberechtigte Mitglied kann sein Stimmrecht auf ein anderes Mitglied übertragen, wobei erhaltene Stimmrechtsübertragungen mit übertragen werden.
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- Jedes stimmberechtigte Mitglied kann sein Stimmrecht auf ein anderes Mitglied übertragen, wobei erhaltene Stimmrechtsübertragungen mit übertragen werden.
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- Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch offen zu Protokoll gegebener Stimme.
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- Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch offen zu Protokoll gegebener Stimme.
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- Förder- und ordentliche Mitglieder können Anträge an die Mitgliederversammlung stellen.
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- Förder- und ordentliche Mitglieder können Anträge an die Mitgliederversammlung stellen.
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- Versammlungsleitung und Protokollierung entfallen bei der Nutzung technischer Systeme, sofern diese die separate Protokollierung überflüssig machen.
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- Über jedes Abstimmungsverfahren ist ein Protokoll zu erstellen, das mindestens enthält:
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- den Wortlaut des Antrags,
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- die Abstimmungsfrist,
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- die Anzahl der abgegebenen Stimmen,
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- das Abstimmungsergebnis.
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- Die Protokollerstellung kann automatisiert durch das verwendete System erfolgen. In diesem Fall entfällt eine Unterschrift.
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- Erfolgt keine automatische Protokollerstellung, so wird vom Vorstand oder einem vom Vorstand benannten Schriftführer ein Protokoll erstellt und vom Vorstand unterschrieben.
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- Protokolle der Mitgliederversammlung werden allen Mitgliedern vom Vorstand per E-Mail zugesendet.
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- Die ständige Mitgliederversammlung ist dauerhaft beschlussfähig, sofern die in der Vereinsordnung definierten Fristen oder Quoren eingehalten werden.
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- Die ständige Mitgliederversammlung ist dauerhaft beschlussfähig, sofern die in der Vereinsordnung definierten Fristen oder Quoren eingehalten werden.
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- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Zur Änderung der Satzung oder des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
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- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Zur Änderung der Satzung oder des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
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- Der Zugriff eines Fördermitglieds zur Mitgliederversammlung kann vom Vorstand mit Begründung eingeschränkt werden.
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- Der Zugriff eines Fördermitglieds zur Mitgliederversammlung kann vom Vorstand mit Begründung eingeschränkt werden.
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