From 7195e23666498ac41d3ee63df75825212af3192a Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: DK4HAA Date: Sun, 31 May 2026 15:57:41 +0000 Subject: [PATCH] satzung/satzung.md aktualisiert MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Einarbeitung der Änderungsanforderungen des Amtsgerichts: 1. Regelung über Form und Frist der Einladung zur Mitgliederversammlung 2. Protokollpflicht inkl. Unterschriftenregelung konkretisiert --- satzung/satzung.md | 11 +++++++++-- 1 file changed, 9 insertions(+), 2 deletions(-) diff --git a/satzung/satzung.md b/satzung/satzung.md index 7f0825e..fa7487e 100644 --- a/satzung/satzung.md +++ b/satzung/satzung.md @@ -79,11 +79,18 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt. ### Mitgliederversammlung - Die Mitgliederversammlung tagt ständig mittels technischer Systeme, welche die asynchrone und ortsunabhängige Antragstellung, Beratung und Beschlussfassung über das Internet ermöglichen. -- Eingeladen werden alle Mitglieder. +- Eingeladen werden alle Mitglieder bei Beginn der Mitgliedschaft per E-Mail durch den Vorstand. - Jedes stimmberechtigte Mitglied kann sein Stimmrecht auf ein anderes Mitglied übertragen, wobei erhaltene Stimmrechtsübertragungen mit übertragen werden. - Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch offen zu Protokoll gegebener Stimme. - Förder- und ordentliche Mitglieder können Anträge an die Mitgliederversammlung stellen. -- Versammlungsleitung und Protokollierung entfallen bei der Nutzung technischer Systeme, sofern diese die separate Protokollierung überflüssig machen. +- Über jedes Abstimmungsverfahren ist ein Protokoll zu erstellen, das mindestens enthält: + - den Wortlaut des Antrags, + - die Abstimmungsfrist, + - die Anzahl der abgegebenen Stimmen, + - das Abstimmungsergebnis. +- Die Protokollerstellung kann automatisiert durch das verwendete System erfolgen. In diesem Fall entfällt eine Unterschrift. +- Erfolgt keine automatische Protokollerstellung, so wird vom Vorstand oder einem vom Vorstand benannten Schriftführer ein Protokoll erstellt und vom Vorstand unterschrieben. +- Protokolle der Mitgliederversammlung werden allen Mitgliedern vom Vorstand per E-Mail zugesendet. - Die ständige Mitgliederversammlung ist dauerhaft beschlussfähig, sofern die in der Vereinsordnung definierten Fristen oder Quoren eingehalten werden. - Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Zur Änderung der Satzung oder des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. - Der Zugriff eines Fördermitglieds zur Mitgliederversammlung kann vom Vorstand mit Begründung eingeschränkt werden.