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@ -38,6 +38,7 @@ Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Ein Förde
##### 4.1.2 Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied können nur natürliche Personen werden. Der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft hat in Schriftform an den Vorstand zu erfolgen. Die ordentliche Mitgliedschaft muss von einer einfachen Mehrheit der abstimmenden ordentlichen Mitgliedern bestätigt werden, dem Vereinsvorstand obliegt ein Veto-Recht.
Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.
Das Abstimmungsverfahren ist in der Vereinsordnung definiert.
Ein ordentliches Mitglied hat ein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung und darf Vereinsämter bekleiden.
Wird der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft abgelehnt, so tritt automatisch eine Fördermitgliedschaft in Kraft.
@ -48,14 +49,14 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt.
#### 4.3 Ein- und Austritt
Der Ein- und Austritt aus dem Verein hat in Schriftform gegenüber dem Vorstand zu erfolgen. Die Mitgliedschaft wird erst nach Zahlung des Mitgliedsbeitrags sowie nach schriftlicher Bestätigung durch den Vereinsvorstand wirksam. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
Der Ein- und Austritt aus dem Verein hat in Schriftform gegenüber dem Vorstand zu erfolgen. Die Mitgliedschaft wird erst nach Zahlungseingang des Mitgliedsbeitrags wirksam. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
Eine Kündigung bedarf der Schriftform mit Frist von einem Tag bis zum Jahresende gegenüber dem Vereinsvorstand. Ausschlaggebend ist bei postalischer Kündigung das Datum des Poststempels, bei elektronischer Übermittlung der tatsächliche Eingang im Postfach des Vorstands.
#### 4.4 Suspendierung und Vereinsausschluss
Ein Vereinsmitglied kann durch ein Mitglied des Vorstands jederzeit und mit Begründung von der Teilnahme an Vereinsaktivitäten suspendiert werden. Dies gilt insbesondere auch für die Teilnahme an unseren Online-Plattformen. Im Falle einer Suspendierung steht dem Mitglied ein in der Vereinsordnung definierter Schlichtungsprozess offen.
Der Vereinsausschluss eines Fördermitglieds kann einstimmig durch den Vereinsvorstand beschlossen werden.
Der Vereinsausschluss eines Fördermitglieds kann einstimmig durch den Vereinsvorstand beschlossen werden, ein Schlichtungsprozess steht einem Foerdermitglied nicht offen.
Der Vereinsausschluss eines ordentlichen Mitglieds muss durch den Vorstand beschlossen, und durch eine einfache Mehrheit der abstimmenden, ordentlichen Mitglieder auf einer Mitgliedsversammlung bestätigt werden. Die Mitgliedschaft ruht bis zu einer Entscheidung durch die Mitgliederversammlung. Das auszuschliessende Mitglied, hat auf der Mitgliedsversammlung die Gelegenheit Stellung zu nehmen.
### §5 Mitgliederversammlung
@ -135,4 +136,3 @@ Vereinsordnung und Beitragsordnung können nur durch eine Mehrheit der abstimmen
1. Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen einer Mitgliederversammlung erforderlich.
2. Bei Auflösung des Vereins werden nach Rückgabe von Leihgaben alle materiellen Güter liquidiert und das Vereinsvermögen dem DARC e.V. übertragen.