1 KiB
Mindestbeitrag
Mitglieder und Fördermitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von 5 Euro.
Zur Förderung der Jugend und junger Erwachsener ist der Mindestbeitrag für folgende natürlichen Personen reduziert:
- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,25 Euro pro Monat und
- bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 2,50 Euro pro Monat.
Beitrag für Fördermitglieder
Für Fördermitglieder gilt ein Mindestbeitrag von 5 Euro pro Monat.
Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht
Mitglieder, die glaubhaft machen können, für den Mindestbeitrag nicht aufkommen zu können, können beim Vorstand für das laufende Kalenderjahr eine Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht beantragen.
Fälligkeit
Beiträge sind spätestens am 10. Tag des jeweiligen Monats auf das Vereinskonto zu entrichten.
Es wird darum gebeten, sofern dies möglich ist, den vollen Jahresbetrag auf einmal zu entrichten.
Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde am 28. Dezember 2025 durch die Gründungsversammlung beschlossen.