satzung/satzung/beitragsordnung.md
DK4HAA aa6fd3232f satzung/beitragsordnung.md aktualisiert
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2025-12-08 18:53:41 +00:00

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Mindestbeitrag

Mitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von 23 Euro.

Zur Förderung der Jugend und junger Erwachsener ist der Mindestbeitrag für folgende natürlichen Personen reduziert:

  • bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 5 EUR je Monat und
  • bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 10 EUR je Monat.

Empfohlener Beitrag

Der empfohlene Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Nettoeinkommens.

Beitrag für Fördermitglieder

Für Fördermitglieder gilt ein Mindestbeitrag von 5 Euro pro Monat.

Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht

Mitglieder, die glaubhaft machen können, für die Mindestbeiträge nicht aufkommen zu können, können beim Vorstand für das laufende Kalenderjahr eine Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht beantragen.

Fälligkeit

Beiträge sind spätestens am 10. Tag des jeweiligen Monats auf das Vereinskonto zu entrichten.

Es wird darum gebeten, sofern dies möglich ist, den vollen Jahresbetrag auf einmal zu entrichten.

Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde am 27. Dezember 2025 durch die Gründungsversammlung beschlossen.