forked from draussenfunker-ev/satzung
6.6 KiB
6.6 KiB
Vereinsordnung Draussenfunker
Gültigkeit
- Diese Vereinsordnung ist mit Beschluss der Gründungsversammlung am xx.xx.xxxx in Kraft getreten.
- Etwaige Änderungen werden transparent dokumentiert.
Änderungen
- Änderungen der Vereinsordnung können durch die Mitgliedsversammlung mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
Erlaeuterungen
- Wird von einem Mitglied gesprochen, bezieht sich dies sowohl auf ordentliche als auch auf Foerdermitglieder.
- Wird vom Vorstand gesprochen, bezieht sich dies auf den gesamten Vorstand der innerhalb der definierten Fristen abstimmt.
- Wird vom Gesamtvorstand gesprochen, ist die Entscheidung erst gueltig, wenn die erforderlichen Mehrheitsverhaeltnisse in Bezug auf den gesamten Vorstand zustande kommen.
- Werden keine Mehrheitsverhaeltnisse angegeben, gilt die einfache Mehrheit.
Mitgliederversammlung
- Mitgliederversammlungen finden dauerhaft statt, Antraege koennen jederzeit eingereicht und zur Abstimmung gestellt werden.
- Sofern nicht andes definiert, gilt eine Frist von einer Woche, nachdem ein Antrag zur Abstimmung gestellt wurde.
- Eine geeignete technische Loesung wird geschaffen.
Vereinsämter
- Vereinsaemter werden auf unbestimmte Zeit gewaehlt.
- Vereinsaemter werden mit einfacher Mehrheit der abstimmenden, stimmberechtigten Mitglieder gewaehlt.
- Zur Wahl kann sich jedes Mitglied, auch Foerdermitglied, stellen.
- Inhaber eines Amtes koennen mit 3/4 Mehrheit der abstimmenden Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung abgewaehlt werden.
- Mindestens zu besetzen ist der Vorstand.
- Vorstand kann nur ein ordentliches Mitglied werden.
Referenten
- Referenten koennen vom Vorstand berufen werden und erhalten bei Bedarf Budgets fuer ihren definierten Aufgabenbereich.
- Referenten kuemmern sich um einen vom Vorstand zu definierenden Teilaspekt der Vereinsarbeit oder Projekte des Vereins.
- Im Rahmen dieser klar definierten Projekte, haben die Referenten gegenueber der Mitgliederversammlung Quartalsweise Rechenschaft ueber verwendete Mittel und Aktivitaeten abzulegen.
- Referenten koennen vom Vorstand abberufen werden.
- Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand mit einfacher Mehrheit beauftragen, einen Referenten Abzuberufen, der Vorstand hat ein Veto-Recht, welches durch einfache Mehrheit im Vorstand gebildet wird.
- Projekte und Aufgaben die von Referenten uebernommen werden koennen, umfassen z.B. die Betreuung der IT Systeme, Verwaltung von Sachmitteln, Oeffentlichkeitsarbeit, Datenschutz, etc.
Aufgaben und Rechte des Vorstands
- Der Vorstand betreut die dauerhafte Mitgliederversammlung.
- Der Vorstand vertritt den Verein gegenueber Mitgliedern und Dritten.
- Vorstände können Ausgaben bis zur Haelfte der monatlich eingehenden Mitgliedsbeitraege alleine vertreten.
- Hoehere Summen oder dauerhafte Verpflichtungen wie Abos oder Mietverträge (z.B. Servermiete o.ä.) müssen durch den Vorstand beschlossen werden.
- Ausgaben die die jaehrlichen Vereinseinnahmen uberschreiten, muessen vom Gesamtvorstand beschlossen werden.
- Es koennen zweckgebundene Budgets beschlossen werden, die von Referenten eigenstaendig abgerufen und verwaltet werden koennen. Ueber die Verwendung der Budgets muss Rechenschaft abgelegt werden.
Suspendierung
- Ein Vorstandsmitglied kann ein Vereinsmitglied oder einen externen Nutzer unserer Plattformen, Services, und Kommunikationsmittel jederzeit mit Begruendung von der Nutzung suspendieren.
- Eine Suspendierung kann jederzeit vom Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit zurueckgenommen werden. Wird die einfache Mehrheit erreicht, ohne dass alle Mitglieder des Vorstands abgestimmt haben, ist dies ohne Einhaltung von Fristen gueltig.
- Eine Suspendierung ist der Person gegenueber auf Nachfrage zu begruenden.
- Eine Suspendierung ist unverzueglich dem restlichen Vorstand zu begruenden und der Vorfall zu dokumentieren.
- Eine Suspendierung kann temporaer oder dauerhaft erfolgen.
- Ein ordentliches Mitglied kann nicht von der Teilnahme an der Mitgliederversammlung suspendiert werden.
- Ein Mitglied kann im Rahmen des Schlichtungsprozesses die Aufhebung der Suspendierung erwirken.
Vereinsausschlussverfahren
- Verstoesst ein Vereinsmitglied gegen die Grundsaetze des Vereins, verhaelt sich schaedlich gegenueber dem Verein oder einem anderen Mitglied, so kann der Vereinsvorstand ein Ausschlussverfahren einleiten.
- Ein Foerdermitglied kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstands vom Verein ausgeschlossen werden.
- Ein Mitglied kann durch 3/4 Mehrheit der Mitgliederversammlung vom Verein ausgeschlossen werden. Der Antrag muss von einem Vorstandsmitglied eingebracht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Vorstand nicht einstimmig dem Vereinausschluss zustimmt.
Schlichtungsprozess
- Wird ein Mitglied laenger als 2 Wochen von den Plattformen und Diensten des Vereins suspendiert, kann dies gegenueber dem Vorstand einen Antrag auf Schlichtung stellen.
- Teil des Schlichtungsprozesses sind das suspendierte Mitglied, der Vorstand, sowie 1-2 vom suspendierten Mitglied zu benennende Personen.
- Ziel des Prozesses ist es, eine Einigung zu erziehlen.
- Der Prozess der Schlichtung soll innerhalb von 2 Wochen nach Antragsstellung abgeschlossen sein. Hierfuer wird in der Regel ein Gespraech aller Beteiligten angesetzt.
- Fuehrt der Schlichtungsprozess nicht zu einer Einigung, steht es dem Mitglied frei, einen Antrag in der Mitgliederversammlung einzureichen.
Auszahlungen von Vergütungen oder Zuschüssen, bzw. Sachmittelueberlassung
- Auszahlungen von Zuschuessen oder Verguetungen im Rahmen der Vereinsarbeit benoetigen einen Beschluss der Mitgliederversammlung.
- Auszahlungen von Zuschuessen oder Schenkung von Sachwerten im Rahmen des Vereinszwecks kann von einem Vorstandsmitglied oder einem beauftragten Referenten genehmigt werden, sofern ein Beschluss der Mitgliederversammlung vorliegt, in dem der generelle Sachverhalt beschlossen wurde. z.B. Schenkung eines Handfunkgeraetes an frisch Lizensierte unter 27, oder Erstattung der Pruefungsgebuehr.
Sachmittel
Sachmittel werden katalogisiert und eine aktuelle Liste inklusive Verbleib und Verwendungszweck wird allen Mitgliedern zur Verfuegung gestellt.
Rechenschaftsbericht
- Der Vereinsvorstand erstellt einen jaehrlichen Rechenschaftsbericht.
Zugaenge und Technische Administration
- Fuer alle vom Verein betriebenen Dienste muss dem Vorstand ein Administrativer Zugang vorliegen.
- Sofern technisch moeglich, werden administrative Rechte an personalisierte Accounts vergeben.
- Zugaenge werden in einer zentralisierten Software gespeichert und verwaltet, auf die Personen nach Bedarf auf einzelne Accounts berechtigt werden.
- Weitere Richtlinien werden in einem gesonderten Dokument definiert.