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5.2 KiB

Vereinsordnung Draußenfunker

Mitgliederversammlung

  • Anträge und Beschlussvorlagen sind zeitnah zur Abstimmung zu bringen.
  • Die Abstimmung ist nach 2 Wochen automatisch beendet, sofern die erforderliche Mehrheit, in Bezug auf alle stimmberechtigten Mitglieder, nicht schon vorher erreicht wurde. Nach zwei Wochen gelten die Mehrheitsverhältnisse der abgegebenen Stimmen.

Vereinsämter

  • Vereinsämter werden mit einfacher Mehrheit der abstimmenden, stimmberechtigten Mitglieder gewählt.
  • Zur Wahl kann sich jedes Mitglied, auch Fördermitglieder, stellen.
  • Inhaber eines Amtes können mit 3/4 Mehrheit der abstimmenden Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung abgewählt werden.
  • Nur ein ordentliches Mitglied kann Vorstand werden.

Referenten

  • Referenten können vom Vorstand berufen werden und kümmern sich um einen vom Vorstand zuvor definierten Teilaspekt der Vereinsarbeit oder ein Projekt des Vereins.
  • Vom Vorstand können zweckgebundene Budgets beschlossen werden, die von Referenten eigenständig für ihren Aufgabenbereich abgerufen und verwaltet werden können.
  • Die Referenten haben gegenüber der Mitgliederversammlung quartalsweise Rechenschaft über verwendete Mittel und Aktivitäten in ihrem Aufgabenbereich abzulegen.
  • Referenten können vom Vorstand abberufen werden.
  • Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand mit einfacher Mehrheit beauftragen, einen Referenten abzuberufen. Der Vorstand hat ein Veto-Recht, welches durch einfache Mehrheit im Vorstand zustande kommt.
  • Projekte und Aufgaben, die von Referenten übernommen werden können, umfassen beispielsweise die Betreuung der IT-Systeme, Verwaltung von Sachmitteln, Öffentlichkeitsarbeit, Datenschutz.

Aufgaben und Rechte des Vorstands

  • Der Vorstand betreut die dauerhafte Mitgliederversammlung.
  • Der Vorstand vertritt den Verein gegenüber Mitgliedern und Dritten.
  • Einzelne Vorstandsmitglieder können Ausgaben bis zur Hälfte der monatlich eingehenden Mitgliedsbeiträge alleine vertreten.
  • Höhere Summen oder dauerhafte Verpflichtungen wie Abos oder Mietverträge (beispielsweise Servermiete o. Ä.) müssen durch den Vorstand beschlossen werden.
  • Ausgaben, die die jährlichen Vereinseinnahmen überschreiten, müssen vom Gesamtvorstand beschlossen werden.

Suspendierung

  • Ein Vorstandsmitglied kann ein Vereinsmitglied oder einen externen Nutzer unserer Plattformen, Services und Kommunikationsmittel jederzeit mit Begründung von der Nutzung suspendieren.
  • Eine Suspendierung ist der Person gegenüber auf Nachfrage zu begründen.
  • Eine Suspendierung ist unverzüglich dem restlichen Vorstand zu begründen und der Vorfall zu dokumentieren.
  • Eine Suspendierung kann temporär oder dauerhaft erfolgen.
  • Ein ordentliches Mitglied kann nicht von der Teilnahme an der Mitgliederversammlung suspendiert werden.
  • Ein Mitglied kann im Rahmen eines Schlichtungsprozesses die Aufhebung der Suspendierung erwirken.

Vereinsausschlussverfahren

  • Verstößt ein Vereinsmitglied gegen die Grundsätze des Vereins, verhält sich schädlich gegenüber dem Verein oder einem anderen Mitglied, so kann der Vorstand ein Ausschlussverfahren einleiten.
  • Ein Fördermitglied kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstands vom Verein ausgeschlossen werden.
  • Ein Mitglied kann durch 3/4-Mehrheit der Mitgliederversammlung vom Verein ausgeschlossen werden. Der Antrag muss von einem Vorstandsmitglied eingebracht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Vorstand nicht einstimmig dem Vereinsausschluss zustimmt.

Auszahlungen von Vergütungen oder Zuschüssen bzw. Sachmittelüberlassung

  • Auszahlungen von Zuschüssen oder Vergütungen im Rahmen der Vereinsarbeit benötigen einen Beschluss der Mitgliederversammlung.
  • Auszahlungen von Zuschüssen oder Schenkung von Sachwerten im Rahmen des Vereinszwecks kann von einem Vorstandsmitglied oder einem beauftragten Referenten genehmigt werden, sofern ein Beschluss der Mitgliederversammlung vorliegt, in dem der generelle Sachverhalt beschlossen wurde. Beispielsweise die Schenkung eines Handfunkgerätes an frisch Lizenzierte unter 27 Jahren oder Erstattung der Prüfungsgebühr.

Sachmittel

  • Sachmittel über einem Wert von 50 Euro werden katalogisiert und eine aktuelle Liste inklusive Verbleib und Verwendungszweck wird allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
  • Sachmittel unter 50 Euro können katalogisiert werden, sofern dies sinnvoll ist.

Rechenschaftsbericht

  • Der Vorstand erstellt einen jährlichen Rechenschaftsbericht.

Zugänge und technische Administration

  • Für alle vom Verein betriebenen Dienste muss dem Vorstand ein administrativer Zugang vorliegen.
  • Sofern technisch möglich, werden administrative Rechte an personalisierte Accounts vergeben.
  • Zugangsdaten werden in einer zentralen Software gespeichert und verwaltet. Personen erhalten hierüber nach Bedarf Zugriff auf einzelne Zugangsdaten.
  • Weitere Richtlinien werden in einem gesonderten Dokument definiert.

Änderungen

  • Änderungen der Vereinsordnung können durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
  • Etwaige Änderungen werden transparent dokumentiert.

Inkrafttreten

  • Diese Vereinsordnung ist mit Beschluss der Gründungsversammlung am 28.12.2025 in Kraft getreten.