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Vereinfachung der Ämter durch Auftrennung in einzelne Punkte.
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@ -92,8 +92,10 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt.
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### Vereinsämter & Wahlen
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- Vereinsämter werden durch die stimmberechtigten Mitglieder auf unbestimmte Zeit besetzt. Mindestens besetzt werden muss der Vorstand. Weitere Ämter sowie der genaue Wahlprozess sind in der Vereinsordnung definiert.
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- Vereinsämter werden durch die stimmberechtigten Mitglieder auf unbestimmte Zeit besetzt.
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- Mindestens besetzt werden muss der Vorstand.
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- Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens vier Mitgliedern.
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- Weitere Ämter sowie der genaue Wahlprozess sind in der Vereinsordnung definiert.
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- Vertretungsberechtigt sind je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Weitere Regelungen enthält die Vereinsordnung.
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- Die Wahl des Vorstands sowie weiterer Ämter findet auf der Mitgliederversammlung statt. Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder die an der Versammlung teilnehmen.
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- Tritt ein Vorstandsmitglied zurück und verbleibt nur ein einziges Vorstandsmitglied, muss innerhalb von 4 Wochen eine Neuwahl des Vorstandes eingeleitet werden.
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