diff --git a/satzung/satzung.md b/satzung/satzung.md index 1e50e7c..07a8426 100644 --- a/satzung/satzung.md +++ b/satzung/satzung.md @@ -92,8 +92,10 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt. ### Vereinsämter & Wahlen -- Vereinsämter werden durch die stimmberechtigten Mitglieder auf unbestimmte Zeit besetzt. Mindestens besetzt werden muss der Vorstand. Weitere Ämter sowie der genaue Wahlprozess sind in der Vereinsordnung definiert. +- Vereinsämter werden durch die stimmberechtigten Mitglieder auf unbestimmte Zeit besetzt. +- Mindestens besetzt werden muss der Vorstand. - Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens vier Mitgliedern. +- Weitere Ämter sowie der genaue Wahlprozess sind in der Vereinsordnung definiert. - Vertretungsberechtigt sind je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Weitere Regelungen enthält die Vereinsordnung. - Die Wahl des Vorstands sowie weiterer Ämter findet auf der Mitgliederversammlung statt. Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder die an der Versammlung teilnehmen. - Tritt ein Vorstandsmitglied zurück und verbleibt nur ein einziges Vorstandsmitglied, muss innerhalb von 4 Wochen eine Neuwahl des Vorstandes eingeleitet werden.