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@ -1,12 +1,12 @@
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## Mindestbeitrag
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Mitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von
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EUR 23.
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Mitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von 23 Euro.
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Zur Förderung der Jugend und junger Erwachsener ist der Mindestbeitrag für
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folgende natürlichen Personen reduziert:
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• bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 5 EUR je Monat und
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• bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 10 EUR je Monat.
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- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 5 EUR je Monat und
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- bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 10 EUR je Monat.
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## Empfohlener Beitrag
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@ -16,14 +16,17 @@ Der empfohlene Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Nettoeinkommens.
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Für Fördermitglieder gilt ein Mindestbeitrag von 5 Euro pro Monat.
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## Befreiung von der Beitragspflicht
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## Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht
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Mitglieder, die glaubhaft machen können für die Mindestbeiträge nicht aufkommen zu können, können vom Vorstand auf Antrag, fuer das laufende Kalenderjahr, einen reduzierten Beitrag entrichten.
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Mitglieder, die glaubhaft machen können, für die Mindestbeiträge nicht aufkommen zu können, können beim Vorstand für das laufende Kalenderjahr eine Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht beantragen.
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## Fälligkeit
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Beiträge sind spätestens am 10. Tag des jeweiligen Monats auf das Vereinskonto entrichten.
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Es wird gebeten, den vollen Jahresbetrag in einem Rutsch zu zahlen. Wir sind uns bewusst, dass das nicht fuer jeden moeglich ist, daher ist eine monatliche oder quartalsweise Zahlung ebenfalls moeglich.
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Beiträge sind spätestens am 10. Tag des jeweiligen Monats auf das Vereinskonto zu entrichten.
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Diese Beitragsordnung wurde am 27. Dezember 2025 durch die Gründungsversammlung
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beschlossen.
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Es wird darum gebeten, sofern dies möglich ist, den vollen Jahresbetrag auf einmal zu entrichten.
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## Inkrafttreten
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Diese Beitragsordnung wurde am 27. Dezember 2025 durch die Gründungsversammlung beschlossen.
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