From cfe61f066cf50a85d34947ecee20da0012d5a809 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: DK4HAA Date: Wed, 17 Dec 2025 22:29:29 +0000 Subject: [PATCH 1/2] satzung/beitragsordnung.md aktualisiert --- satzung/beitragsordnung.md | 18 ++++++------------ 1 file changed, 6 insertions(+), 12 deletions(-) diff --git a/satzung/beitragsordnung.md b/satzung/beitragsordnung.md index 3900ffa..aeb0f1a 100644 --- a/satzung/beitragsordnung.md +++ b/satzung/beitragsordnung.md @@ -1,16 +1,11 @@ ## Mindestbeitrag -Mitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von 23 Euro. +Mitglieder und Fördermitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von 5 Euro. -Zur Förderung der Jugend und junger Erwachsener ist der Mindestbeitrag für -folgende natürlichen Personen reduziert: +Zur Förderung der Jugend und junger Erwachsener ist der Mindestbeitrag für folgende natürlichen Personen reduziert: +- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,25 Euro pro Monat und +- bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 2,50 Euro pro Monat. -- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 5 EUR je Monat und -- bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 10 EUR je Monat. - -## Empfohlener Beitrag - -Der empfohlene Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Nettoeinkommens. ## Beitrag für Fördermitglieder @@ -18,7 +13,7 @@ Für Fördermitglieder gilt ein Mindestbeitrag von 5 Euro pro Monat. ## Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht -Mitglieder, die glaubhaft machen können, für die Mindestbeiträge nicht aufkommen zu können, können beim Vorstand für das laufende Kalenderjahr eine Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht beantragen. +Mitglieder, die glaubhaft machen können, für den Mindestbeitrag nicht aufkommen zu können, können beim Vorstand für das laufende Kalenderjahr eine Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht beantragen. ## Fälligkeit @@ -26,7 +21,6 @@ Beiträge sind spätestens am 10. Tag des jeweiligen Monats auf das Vereinskonto Es wird darum gebeten, sofern dies möglich ist, den vollen Jahresbetrag auf einmal zu entrichten. - ## Inkrafttreten -Diese Beitragsordnung wurde am 27. Dezember 2025 durch die Gründungsversammlung beschlossen. \ No newline at end of file +Diese Beitragsordnung wurde am 28. Dezember 2025 durch die Gründungsversammlung beschlossen. \ No newline at end of file -- 2.47.2 From db83a3ab1bc10babcc5727679af57fdcf2e70d9f Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: DK4HAA Date: Wed, 17 Dec 2025 22:30:29 +0000 Subject: [PATCH 2/2] satzung/beitragsordnung.md aktualisiert --- satzung/beitragsordnung.md | 2 +- 1 file changed, 1 insertion(+), 1 deletion(-) diff --git a/satzung/beitragsordnung.md b/satzung/beitragsordnung.md index aeb0f1a..3d8f7c0 100644 --- a/satzung/beitragsordnung.md +++ b/satzung/beitragsordnung.md @@ -1,6 +1,6 @@ ## Mindestbeitrag -Mitglieder und Fördermitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von 5 Euro. +Mitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von 5 Euro. Zur Förderung der Jugend und junger Erwachsener ist der Mindestbeitrag für folgende natürlichen Personen reduziert: - bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,25 Euro pro Monat und -- 2.47.2