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@ -116,5 +116,5 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt.
### Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens ### Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
1. Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen einer Mitgliederversammlung erforderlich. - Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen einer Mitgliederversammlung erforderlich.
2. Bei Auflösung des Vereins werden nach Rückgabe von Leihgaben alle Güter liquidiert und das Vereinsvermögen der Wau Holland Stiftung zum Zwecke der Jugendförderung übertragen. - Bei Auflösung des Vereins werden nach Rückgabe von Leihgaben alle Güter liquidiert und das Vereinsvermögen der Wau Holland Stiftung zum Zwecke der Jugendförderung übertragen.