Überarbeitung der Satzung #11
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@ -45,10 +45,9 @@ Ein Mitglied verpflichtet sich zur
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#### 5.2 Ordentliche Mitgliedschaft
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#### 5.2 Ordentliche Mitgliedschaft
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- Nur eine natürliche Personen kann ein ordentliches Mitglied werden.
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- Nur eine natürliche Personen kann ein ordentliches Mitglied werden.
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- Der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft hat in Schriftform an den Vorstand zu erfolgen.
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- Die ordentliche Mitgliedschaft muss von einer einfachen Mehrheit der abstimmenden ordentlichen Mitgliedern bestätigt werden.
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- Die ordentliche Mitgliedschaft muss von einer einfachen Mehrheit der abstimmenden ordentlichen Mitgliedern bestätigt werden.
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- Das Abstimmungsverfahren ist in der Vereinsordnung definiert.
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- Das Abstimmungsverfahren ist in der Vereinsordnung definiert.
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- Dem Vorstand obliegt ein Veto-Recht.
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- Der Vorstand kann der Mitgliedschaft aus wichtigem Grund widersprechen (Veto). Der Widerspruch ist innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären und zu begründen.
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- Ein ordentliches Mitglied hat ein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
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- Ein ordentliches Mitglied hat ein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
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#### 5.3 Fördermitgliedschaft
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#### 5.3 Fördermitgliedschaft
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@ -65,12 +64,13 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt.
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#### 5.5 Ein- und Austritt
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#### 5.5 Ein- und Austritt
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- Der Ein- und Austritt aus dem Verein hat in Schriftform gegenüber dem Vorstand zu erfolgen.
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- Der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft ist gegenüber dem Vorstand in Textform zu stellen.
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- Die Mitgliedschaft muss vom Vorstand angenommen werden.
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- Eine Fördermitgliedschaft ist gegenüber dem Vorstand in Textform zu erklären.
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- Die Mitgliedschaft wird erst nach Zahlungseingang des Mitgliedsbeitrags wirksam.
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- Die Mitgliedschaft wird erst nach Zahlungseingang des Mitgliedsbeitrags wirksam.
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- Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
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- Für Minderjährige ist der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen. Entsprechendes gilt für den Eintritt als Fördermitglied.
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- Eine Kündigung bedarf der Schriftform mit Frist von einem Tag bis zum Jahresende gegenüber dem Vorstand. Ausschlaggebend ist bei postalischer Kündigung das Datum des Poststempels, bei elektronischer Übermittlung der tatsächliche Eingang im Postfach des Vorstands.
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- Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Ausschluss, Tod oder Auflösung einer juristischen Person.
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- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung einer juristischen Person.
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- Die Kündigung der Mitgliedschaft ist gegenüber dem Vorstand in Textform mit einer Frist von einem Tag zum Jahresende abzugeben. Ausschlaggebend ist bei postalischer Kündigung das Datum des Poststempels, bei elektronischer Übermittlung der tatsächliche Eingang im Postfach des Vorstands.
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#### 5.6 Vereinsausschlussverfahren
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#### 5.6 Vereinsausschlussverfahren
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@ -79,7 +79,7 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt.
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### 6 Mitgliederversammlung
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### 6 Mitgliederversammlung
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- Die Mitgliederversammlung tagt ständig mittels technischer Systeme, welche die asynchrone und ortsunabhängige Antragstellung, Beratung und Beschlussfassung über das Internet ermöglichen.
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- Die Mitgliederversammlung tagt ständig mittels technischer Systeme, welche die asynchrone und ortsunabhängige Antragstellung, Beratung und Beschlussfassung über das Internet ermöglichen.
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- Eingeladen werden alle Mitglieder bei Beginn der Mitgliedschaft per E-Mail durch den Vorstand.
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- Die Einladung erfolgt durch den Vorstand in Textform nach Annahme des Antrags auf Mitgliedschaft in den Verein.
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- Jedes stimmberechtigte Mitglied kann sein Stimmrecht auf ein anderes Mitglied übertragen, wobei erhaltene Stimmrechtsübertragungen mit übertragen werden.
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- Jedes stimmberechtigte Mitglied kann sein Stimmrecht auf ein anderes Mitglied übertragen, wobei erhaltene Stimmrechtsübertragungen mit übertragen werden.
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- Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch offen zu Protokoll gegebener Stimme.
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- Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch offen zu Protokoll gegebener Stimme.
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- Förder- und ordentliche Mitglieder können Anträge an die Mitgliederversammlung stellen.
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- Förder- und ordentliche Mitglieder können Anträge an die Mitgliederversammlung stellen.
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