satzung/satzung.md aktualisiert #1

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@ -92,12 +92,12 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt.
### Vereinsämter & Wahlen
- Vereinsämter werden durch die stimmberechtigten Mitglieder auf unbestimmte Zeit besetzt.
- Mindestens besetzt werden muss der Vorstand.
- Vereinsämter werden auf unbestimmte Zeit gewählt.
- Mindestens gewählt und besetzt werden muss der Vorstand.
- Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens vier Mitgliedern.
- Die Wahl des Vorstands sowie weiterer Ämter findet auf der Mitgliederversammlung statt. Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder die an der Versammlung teilnehmen.
- Weitere Ämter sowie der genaue Wahlprozess sind in der Vereinsordnung definiert.
- Vertretungsberechtigt sind je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Weitere Regelungen enthält die Vereinsordnung.
- Die Wahl des Vorstands sowie weiterer Ämter findet auf der Mitgliederversammlung statt. Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder die an der Versammlung teilnehmen.
- Tritt ein Vorstandsmitglied zurück und verbleibt nur ein einziges Vorstandsmitglied, muss innerhalb von 4 Wochen eine Neuwahl des Vorstandes eingeleitet werden.
- Ämter können in Blockwahl gewählt werden.