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7195e23666 satzung/satzung.md aktualisiert
Einarbeitung der Änderungsanforderungen des Amtsgerichts: 
1. Regelung über Form und Frist der Einladung zur Mitgliederversammlung
2. Protokollpflicht inkl. Unterschriftenregelung konkretisiert
2026-05-31 15:57:41 +00:00
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2025-12-18 23:07:39 +00:00
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# Draußenfunker e. V
# Draußenfunker e. V.
## Satzung
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### Grundsätze
- All Creatures are welcome! Wir sind bunt: Ausgrenzung und Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung, oder ähnlicher Merkmale wird im Verein nicht toleriert.
- All Creatures are welcome! Wir sind bunt: Ausgrenzung und Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht oder ähnlicher Merkmale wird im Verein nicht toleriert.
- Der Verein ist selbstlos und nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Mittel werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet.
@ -79,11 +79,18 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt.
### Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung tagt ständig mittels technischer Systeme, welche die asynchrone und ortsunabhängige Antragstellung, Beratung und Beschlussfassung über das Internet ermöglichen.
- Eingeladen werden alle Mitglieder.
- Eingeladen werden alle Mitglieder bei Beginn der Mitgliedschaft per E-Mail durch den Vorstand.
- Jedes stimmberechtigte Mitglied kann sein Stimmrecht auf ein anderes Mitglied übertragen, wobei erhaltene Stimmrechtsübertragungen mit übertragen werden.
- Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch offen zu Protokoll gegebener Stimme.
- Förder- und ordentliche Mitglieder können Anträge an die Mitgliederversammlung stellen.
- Versammlungsleitung und Protokollierung entfallen bei der Nutzung technischer Systeme, sofern diese die separate Protokollierung überflüssig machen.
- Über jedes Abstimmungsverfahren ist ein Protokoll zu erstellen, das mindestens enthält:
- den Wortlaut des Antrags,
- die Abstimmungsfrist,
- die Anzahl der abgegebenen Stimmen,
- das Abstimmungsergebnis.
- Die Protokollerstellung kann automatisiert durch das verwendete System erfolgen. In diesem Fall entfällt eine Unterschrift.
- Erfolgt keine automatische Protokollerstellung, so wird vom Vorstand oder einem vom Vorstand benannten Schriftführer ein Protokoll erstellt und vom Vorstand unterschrieben.
- Protokolle der Mitgliederversammlung werden allen Mitgliedern vom Vorstand per E-Mail zugesendet.
- Die ständige Mitgliederversammlung ist dauerhaft beschlussfähig, sofern die in der Vereinsordnung definierten Fristen oder Quoren eingehalten werden.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Zur Änderung der Satzung oder des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
- Der Zugriff eines Fördermitglieds zur Mitgliederversammlung kann vom Vorstand mit Begründung eingeschränkt werden.

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