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b6905523c2
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8cd75e1a3b
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@ -116,5 +116,5 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt.
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### Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
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- Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen einer Mitgliederversammlung erforderlich.
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- Bei Auflösung des Vereins werden nach Rückgabe von Leihgaben alle Güter liquidiert und das Vereinsvermögen der Wau Holland Stiftung zum Zwecke der Jugendförderung übertragen.
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1. Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen einer Mitgliederversammlung erforderlich.
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2. Bei Auflösung des Vereins werden nach Rückgabe von Leihgaben alle Güter liquidiert und das Vereinsvermögen der Wau Holland Stiftung zum Zwecke der Jugendförderung übertragen.
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