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8925924c4f
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3dbe5350dd
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@ -2,14 +2,15 @@
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Mitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von 5 Euro.
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Zur Förderung der Jugend und junger Erwachsener ist der Mindestbeitrag für folgende natürlichen Personen reduziert:
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Zur Förderung der Jugend und junger Erwachsener ist der Mindestbeitrag für
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folgende natürlichen Personen reduziert:
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- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1 Euro je Monat und
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- bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 2 Euro je Monat.
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- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1 EUR je Monat und
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- bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 2 EUR je Monat.
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## Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht
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Mitglieder, die glaubhaft machen können, für den Mindestbeitrag nicht aufkommen zu können, können beim Vorstand für das laufende Kalenderjahr eine Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht beantragen.
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Mitglieder, die glaubhaft machen können, für die Mindestbeiträge nicht aufkommen zu können, können beim Vorstand für das laufende Kalenderjahr eine Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht beantragen.
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## Fälligkeit
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@ -19,4 +20,5 @@ Es wird darum gebeten, sofern dies möglich ist, den vollen Jahresbetrag auf ein
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## Inkrafttreten
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Diese Beitragsordnung wurde am 28. Dezember 2025 durch die Gründungsversammlung beschlossen.
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Diese Beitragsordnung wurde am 27. Dezember 2025 durch die Gründungsversammlung beschlossen.
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