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@ -48,7 +48,7 @@ Ein Mitglied verpflichtet sich zur
- Der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft hat in Schriftform an den Vorstand zu erfolgen.
- Die ordentliche Mitgliedschaft muss von einer einfachen Mehrheit der abstimmenden ordentlichen Mitgliedern bestätigt werden.
- Das Abstimmungsverfahren ist in der Vereinsordnung definiert.
- Dem Vereinsvorstand obliegt ein Veto-Recht.
- Dem Vorstand obliegt ein Veto-Recht.
- Ein ordentliches Mitglied hat ein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
#### Fördermitgliedschaft