Vorschlag: Pfege von internationaler Freundschaft, Toleranz etc. als Hebel für Unvereinbarkeit von Rassismus und Intoleranz mit dem Vereinszielen und somit Grundlage für Suspendierung und Ausschluss?
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5. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die Satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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5. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die Satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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6. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
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6. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
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7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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8. Der Verein verschreibt sich der Pflege der Freundschaft zwischen den Funkamateuren des In- und Auslandes, der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz, der Kultur und der Völkerverständigung.
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### §3 Maßnahmen zur Erfüllung der Vereinszwecke
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### §3 Maßnahmen zur Erfüllung der Vereinszwecke
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