diff --git a/satzung/satzung.md b/satzung/satzung.md index 07a8426..44ebd7c 100644 --- a/satzung/satzung.md +++ b/satzung/satzung.md @@ -92,12 +92,12 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt. ### Vereinsämter & Wahlen -- Vereinsämter werden durch die stimmberechtigten Mitglieder auf unbestimmte Zeit besetzt. -- Mindestens besetzt werden muss der Vorstand. +- Vereinsämter werden auf unbestimmte Zeit gewählt. +- Mindestens gewählt und besetzt werden muss der Vorstand. - Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens vier Mitgliedern. +- Die Wahl des Vorstands sowie weiterer Ämter findet auf der Mitgliederversammlung statt. Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder die an der Versammlung teilnehmen. - Weitere Ämter sowie der genaue Wahlprozess sind in der Vereinsordnung definiert. - Vertretungsberechtigt sind je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Weitere Regelungen enthält die Vereinsordnung. -- Die Wahl des Vorstands sowie weiterer Ämter findet auf der Mitgliederversammlung statt. Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder die an der Versammlung teilnehmen. - Tritt ein Vorstandsmitglied zurück und verbleibt nur ein einziges Vorstandsmitglied, muss innerhalb von 4 Wochen eine Neuwahl des Vorstandes eingeleitet werden. - Ämter können in Blockwahl gewählt werden.