Fallback auf Fördermitgliedschaft bei Ablehung ordentlicher Mitgliedschaft entfernt.
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@ -49,7 +49,6 @@ Ein Mitglied verpflichtet sich zur
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- Die ordentliche Mitgliedschaft muss von einer einfachen Mehrheit der abstimmenden ordentlichen Mitgliedern bestätigt werden.
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- Die ordentliche Mitgliedschaft muss von einer einfachen Mehrheit der abstimmenden ordentlichen Mitgliedern bestätigt werden.
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- Das Abstimmungsverfahren ist in der Vereinsordnung definiert.
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- Das Abstimmungsverfahren ist in der Vereinsordnung definiert.
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- Dem Vereinsvorstand obliegt ein Veto-Recht.
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- Dem Vereinsvorstand obliegt ein Veto-Recht.
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- Wird der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft abgelehnt, so tritt automatisch eine Fördermitgliedschaft in Kraft.
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- Ein ordentliches Mitglied hat ein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
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- Ein ordentliches Mitglied hat ein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
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#### Fördermitgliedschaft
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#### Fördermitgliedschaft
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