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Vereinfachung der Ämter durch Auftrennung in einzelne Punkte.
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DK4HAA 2025-12-08 19:00:10 +00:00
parent aa6fd3232f
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@ -92,8 +92,10 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt.
### Vereinsämter & Wahlen
- Vereinsämter werden durch die stimmberechtigten Mitglieder auf unbestimmte Zeit besetzt. Mindestens besetzt werden muss der Vorstand. Weitere Ämter sowie der genaue Wahlprozess sind in der Vereinsordnung definiert.
- Vereinsämter werden durch die stimmberechtigten Mitglieder auf unbestimmte Zeit besetzt.
- Mindestens besetzt werden muss der Vorstand.
- Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens vier Mitgliedern.
- Weitere Ämter sowie der genaue Wahlprozess sind in der Vereinsordnung definiert.
- Vertretungsberechtigt sind je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Weitere Regelungen enthält die Vereinsordnung.
- Die Wahl des Vorstands sowie weiterer Ämter findet auf der Mitgliederversammlung statt. Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder die an der Versammlung teilnehmen.
- Tritt ein Vorstandsmitglied zurück und verbleibt nur ein einziges Vorstandsmitglied, muss innerhalb von 4 Wochen eine Neuwahl des Vorstandes eingeleitet werden.