satzung/vereinsordnung.md aktualisiert

Rechtschreibkorrektur, Umlaute angepasst und Redundanzen zur Satzung aufgelöst.
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DK4HAA 2025-12-08 19:26:15 +00:00
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- Änderungen der Vereinsordnung können durch die Mitgliedsversammlung mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. - Änderungen der Vereinsordnung können durch die Mitgliedsversammlung mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
## Erlaeuterungen ## Erläuterungen
- Wird von einem Mitglied gesprochen, bezieht sich dies sowohl auf ordentliche als auch auf Foerdermitglieder. - Wird von einem Mitglied gesprochen, bezieht sich dies sowohl auf ordentliche als auch auf Fördermitglieder.
- Wird vom Vorstand gesprochen, bezieht sich dies auf den gesamten Vorstand der innerhalb der definierten Fristen abstimmt. - Wird vom Vorstand gesprochen, bezieht sich dies auf den gesamten Vorstand der innerhalb der definierten Fristen abstimmt.
- Wird vom Gesamtvorstand gesprochen, ist die Entscheidung erst gueltig, wenn die erforderlichen Mehrheitsverhaeltnisse in Bezug auf den gesamten Vorstand zustande kommen. - Wird vom Gesamtvorstand gesprochen, ist die Entscheidung erst gültig, wenn die erforderlichen Mehrheitsverhältnisse in Bezug auf den gesamten Vorstand zustande kommen.
- Werden keine Mehrheitsverhaeltnisse angegeben, gilt die einfache Mehrheit. - Werden keine Mehrheitsverhältnisse angegeben, gilt die einfache Mehrheit.
## Mitgliederversammlung ## Mitgliederversammlung
- Mitgliederversammlungen finden dauerhaft statt, Antraege koennen jederzeit eingereicht und zur Abstimmung gestellt werden. - Mitgliederversammlungen finden dauerhaft statt, Anträge können jederzeit eingereicht und zur Abstimmung gestellt werden.
- Sofern nicht andes definiert, gilt eine Frist von einer Woche, nachdem ein Antrag zur Abstimmung gestellt wurde. - Sofern nicht andes definiert, gilt eine Frist von einer Woche, nachdem ein Antrag zur Abstimmung gestellt wurde.
- Eine geeignete technische Loesung wird geschaffen. - Eine geeignete technische Lösung wird bereitgestellt.
## Vereinsämter ## Vereinsämter
- Vereinsaemter werden auf unbestimmte Zeit gewaehlt. - Vereinsämter werden mit einfacher Mehrheit der abstimmenden, stimmberechtigten Mitglieder gewählt.
- Vereinsaemter werden mit einfacher Mehrheit der abstimmenden, stimmberechtigten Mitglieder gewaehlt. - Zur Wahl kann sich jedes Mitglied, auch Fördermitglieder, stellen.
- Zur Wahl kann sich jedes Mitglied, auch Foerdermitglied, stellen. - Inhaber eines Amtes können mit 3/4 Mehrheit der abstimmenden Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung abgewählt werden.
- Inhaber eines Amtes koennen mit 3/4 Mehrheit der abstimmenden Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung abgewaehlt werden. - Nur ein ordentliches Mitglied kann Vorstand werden.
- Mindestens zu besetzen ist der Vorstand.
- Vorstand kann nur ein ordentliches Mitglied werden.
## Referenten ## Referenten
- Referenten koennen vom Vorstand berufen werden und erhalten bei Bedarf Budgets fuer ihren definierten Aufgabenbereich. - Referenten können vom Vorstand berufen werden und kümmern sich um einen vom Vorstand zuvor definierten Teilaspekt der Vereinsarbeit oder Projekte des Vereins.
- Referenten kuemmern sich um einen vom Vorstand zu definierenden Teilaspekt der Vereinsarbeit oder Projekte des Vereins. - Vom Vorstand können zweckgebundene Budgets beschlossen werden, die von Referenten eigenständig für ihren Aufgabenbereich abgerufen und verwaltet werden können.
- Im Rahmen dieser klar definierten Projekte, haben die Referenten gegenueber der Mitgliederversammlung Quartalsweise Rechenschaft ueber verwendete Mittel und Aktivitaeten abzulegen. - Im Rahmen dieser klar definierten Aufgabenbereiche, haben die Referenten gegenüber der Mitgliederversammlung quartalsweise Rechenschaft über verwendete Mittel und Aktivitäten abzulegen.
- Referenten koennen vom Vorstand abberufen werden. - Referenten können vom Vorstand abberufen werden.
- Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand mit einfacher Mehrheit beauftragen, einen Referenten Abzuberufen, der Vorstand hat ein Veto-Recht, welches durch einfache Mehrheit im Vorstand gebildet wird. - Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand mit einfacher Mehrheit beauftragen, einen Referenten abzuberufen. Der Vorstand hat ein Veto-Recht, welches durch einfache Mehrheit im Vorstand zustande kommt.
- Projekte und Aufgaben die von Referenten uebernommen werden koennen, umfassen z.B. die Betreuung der IT Systeme, Verwaltung von Sachmitteln, Oeffentlichkeitsarbeit, Datenschutz, etc. - Projekte und Aufgaben die von Referenten übernommen werden können, umfassen beispielsweise die Betreuung der IT-Systeme, Verwaltung von Sachmitteln, Öffentlichkeitsarbeit, Datenschutz.
## Aufgaben und Rechte des Vorstands ## Aufgaben und Rechte des Vorstands
- Der Vorstand betreut die dauerhafte Mitgliederversammlung. - Der Vorstand betreut die dauerhafte Mitgliederversammlung.
- Der Vorstand vertritt den Verein gegenueber Mitgliedern und Dritten. - Der Vorstand vertritt den Verein gegenüber Mitgliedern und Dritten.
- Vorstände können Ausgaben bis zur Haelfte der monatlich eingehenden Mitgliedsbeitraege alleine vertreten. - Vorstände können Ausgaben bis zur Hälfte der monatlich eingehenden Mitgliedsbeiträge alleine vertreten.
- Hoehere Summen oder dauerhafte Verpflichtungen wie Abos oder Mietverträge (z.B. Servermiete o.ä.) müssen durch den Vorstand beschlossen werden. - Höhere Summen oder dauerhafte Verpflichtungen wie Abos oder Mietverträge (z.B. Servermiete o.ä.) müssen durch den Vorstand beschlossen werden.
- Ausgaben die die jaehrlichen Vereinseinnahmen uberschreiten, muessen vom Gesamtvorstand beschlossen werden. - Ausgaben die die jährlichen Vereinseinnahmen überschreiten, müssen vom Gesamtvorstand beschlossen werden.
- Es koennen zweckgebundene Budgets beschlossen werden, die von Referenten eigenstaendig abgerufen und verwaltet werden koennen. Ueber die Verwendung der Budgets muss Rechenschaft abgelegt werden.
## Suspendierung ## Suspendierung
- Ein Vorstandsmitglied kann ein Vereinsmitglied oder einen externen Nutzer unserer Plattformen, Services, und Kommunikationsmittel jederzeit mit Begruendung von der Nutzung suspendieren. - Ein Vorstandsmitglied kann ein Vereinsmitglied oder einen externen Nutzer unserer Plattformen, Services, und Kommunikationsmittel jederzeit mit Begründung von der Nutzung suspendieren.
- Eine Suspendierung kann jederzeit vom Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit zurueckgenommen werden. Wird die einfache Mehrheit erreicht, ohne dass alle Mitglieder des Vorstands abgestimmt haben, ist dies ohne Einhaltung von Fristen gueltig. - Eine Suspendierung kann jederzeit vom Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit zurückgenommen werden. Wird die einfache Mehrheit erreicht, ohne dass alle Mitglieder des Vorstandes abgestimmt haben, ist dies ohne Einhaltung von Fristen gültig.
- Eine Suspendierung ist der Person gegenueber auf Nachfrage zu begruenden. - Eine Suspendierung ist der Person gegenüber auf Nachfrage zu begründen.
- Eine Suspendierung ist unverzueglich dem restlichen Vorstand zu begruenden und der Vorfall zu dokumentieren. - Eine Suspendierung ist unverzüglich dem restlichen Vorstand zu begründen und der Vorfall zu dokumentieren.
- Eine Suspendierung kann temporaer oder dauerhaft erfolgen. - Eine Suspendierung kann temporär oder dauerhaft erfolgen.
- Ein ordentliches Mitglied kann nicht von der Teilnahme an der Mitgliederversammlung suspendiert werden. - Ein ordentliches Mitglied kann nicht von der Teilnahme an der Mitgliederversammlung suspendiert werden.
- Ein Mitglied kann im Rahmen des Schlichtungsprozesses die Aufhebung der Suspendierung erwirken. - Ein Mitglied kann im Rahmen des Schlichtungsprozesses die Aufhebung der Suspendierung erwirken.
## Vereinsausschlussverfahren ## Vereinsausschlussverfahren
- Verstoesst ein Vereinsmitglied gegen die Grundsaetze des Vereins, verhaelt sich schaedlich gegenueber dem Verein oder einem anderen Mitglied, so kann der Vereinsvorstand ein Ausschlussverfahren einleiten. - Verstößt ein Vereinsmitglied gegen die Grundsätze des Vereins, verhält sich schädlich gegenüber dem Verein oder einem anderen Mitglied, so kann der Vorstand ein Ausschlussverfahren einleiten.
- Ein Foerdermitglied kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstands vom Verein ausgeschlossen werden. - Ein Fördermitglied kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstands vom Verein ausgeschlossen werden.
- Ein Mitglied kann durch 3/4 Mehrheit der Mitgliederversammlung vom Verein ausgeschlossen werden. Der Antrag muss von einem Vorstandsmitglied eingebracht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Vorstand nicht einstimmig dem Vereinausschluss zustimmt. - Ein Mitglied kann durch 3/4-Mehrheit der Mitgliederversammlung vom Verein ausgeschlossen werden. Der Antrag muss von einem Vorstandsmitglied eingebracht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Vorstand nicht einstimmig dem Vereinsausschluss zustimmt.
## Schlichtungsprozess ## Schlichtungsprozess
- Wird ein Mitglied laenger als 2 Wochen von den Plattformen und Diensten des Vereins suspendiert, kann dies gegenueber dem Vorstand einen Antrag auf Schlichtung stellen. - Wird ein Mitglied länger als 2 Wochen von den Plattformen und Diensten des Vereins suspendiert, kann dies gegenüber dem Vorstand einen Antrag auf Schlichtung stellen.
- Teil des Schlichtungsprozesses sind das suspendierte Mitglied, der Vorstand, sowie 1-2 vom suspendierten Mitglied zu benennende Personen. - Teil des Schlichtungsprozesses sind das suspendierte Mitglied, der Vorstand, sowie 1-2 vom suspendierten Mitglied zu benennende Personen.
- Ziel des Prozesses ist es, eine Einigung zu erziehlen. - Ziel des Prozesses ist es, eine Einigung zu erzielen.
- Der Prozess der Schlichtung soll innerhalb von 2 Wochen nach Antragsstellung abgeschlossen sein. Hierfuer wird in der Regel ein Gespraech aller Beteiligten angesetzt. - Der Prozess der Schlichtung soll innerhalb von 2 Wochen nach Antragsstellung abgeschlossen sein. Hierfür wird in der Regel ein Gespräch aller Beteiligten angesetzt.
- Fuehrt der Schlichtungsprozess nicht zu einer Einigung, steht es dem Mitglied frei, einen Antrag in der Mitgliederversammlung einzureichen. - Führt der Schlichtungsprozess nicht zu einer Einigung, steht es dem Mitglied frei, einen Antrag in der Mitgliederversammlung einzureichen.
## Auszahlungen von Vergütungen oder Zuschüssen, bzw. Sachmittelueberlassung ## Auszahlungen von Vergütungen oder Zuschüssen, bzw. Sachmittelüberlassung
- Auszahlungen von Zuschuessen oder Verguetungen im Rahmen der Vereinsarbeit benoetigen einen Beschluss der Mitgliederversammlung. - Auszahlungen von Zuschüssen oder Vergütungen im Rahmen der Vereinsarbeit benötigen einen Beschluss der Mitgliederversammlung.
- Auszahlungen von Zuschuessen oder Schenkung von Sachwerten im Rahmen des Vereinszwecks kann von einem Vorstandsmitglied oder einem beauftragten Referenten genehmigt werden, sofern ein Beschluss der Mitgliederversammlung vorliegt, in dem der generelle Sachverhalt beschlossen wurde. z.B. Schenkung eines Handfunkgeraetes an frisch Lizensierte unter 27, oder Erstattung der Pruefungsgebuehr. - Auszahlungen von Zuschüssen oder Schenkung von Sachwerten im Rahmen des Vereinszwecks kann von einem Vorstandsmitglied oder einem beauftragten Referenten genehmigt werden, sofern ein Beschluss der Mitgliederversammlung vorliegt, in dem der generelle Sachverhalt beschlossen wurde. z.B. Schenkung eines Handfunkgerätes an frisch Lizenzierte unter 27 Jahren oder Erstattung der Prüfungsgebühr.
## Sachmittel ## Sachmittel
Sachmittel werden katalogisiert und eine aktuelle Liste inklusive Verbleib und Verwendungszweck wird allen Mitgliedern zur Verfuegung gestellt. Sachmittel werden katalogisiert und eine aktuelle Liste inklusive Verbleib und Verwendungszweck wird allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
## Rechenschaftsbericht ## Rechenschaftsbericht
- Der Vereinsvorstand erstellt einen jaehrlichen Rechenschaftsbericht. - Der Vorstand erstellt einen jährlichen Rechenschaftsbericht.
## Zugaenge und Technische Administration ## Zugänge und technische Administration
- Fuer alle vom Verein betriebenen Dienste muss dem Vorstand ein Administrativer Zugang vorliegen. - Für alle vom Verein betriebenen Dienste muss dem Vorstand ein administrativer Zugang vorliegen.
- Sofern technisch moeglich, werden administrative Rechte an personalisierte Accounts vergeben. - Sofern technisch möglich, werden administrative Rechte an personalisierte Accounts vergeben.
- Zugaenge werden in einer zentralisierten Software gespeichert und verwaltet, auf die Personen nach Bedarf auf einzelne Accounts berechtigt werden. - Zugangsdaten werden in einer zentralen Software gespeichert und verwaltet. Personen erhalten hierüber nach Bedarf Zugriff auf einzelne Zugangsdaten.
- Weitere Richtlinien werden in einem gesonderten Dokument definiert. - Weitere Richtlinien werden in einem gesonderten Dokument definiert.