Redaktionelle Korrekturen

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Tobias Conradi 2025-04-21 22:17:55 +02:00
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@ -12,7 +12,7 @@ Etwaige Änderungen werden transparent dokumentiert.
1.1. Dem Verein stehen mindestens 2, maximal 4 Vorstände vor.
1.2. Vorstände sind nur zu zweit Vertretungsberechtigt.
1.3. Vorstände können Ausgaben bis zu 50€ alleine vertreten.
1.4. Summen von mehr als 400€ oder dauerhafte Verpflichtungen wie Abos oder Mietverträge (z.B. Servermiete o.ä.) müssen durch den Gesamtvorstand beschlossen werden.
1.4. Summen von mehr als 400€ oder dauerhafte Verpflichtungen wie Abonnements oder Mietverträge (z.B. Servermiete o.ä.) müssen durch den Gesamtvorstand beschlossen werden.
### 2. Kassenwart
Die Vereinsmitglieder können einen Kassenwart wählen. Sofern es keinen gewählten Kassenwart gibt, übernimmt der Vereinsvorstand dieses Amt.
@ -54,7 +54,7 @@ Manchmal ist es notwendig, Abstimmungen, Wahlen und Bestätigungen ausserhalb de
Dies kann in folgenden Fällen passieren:
1. Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft
2. Neuwahl eines Amtes nach Rücktritt
3.
#### 5.1 Bestätigung von Anträgen auf ordentliche Mitgliedschaft
Stellt eine Person einen Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft, so verschickt der Vorstand via E-Mail eine Meinungsabfrage. Zur Beantwortung haben die Mitglieder 2 Wochen Zeit. Nach Ablauf der Zeit werden die Ergebnisse wiederum an die Mitglieder verschickt. Sollte ein Mitglied nicht antworten, so wird dies als Enthaltung gewertet.
Der Versand dieser Meinungsabfrage wird ebenfalls via Discord in einem internen Kanal angekündigt, so dass dort eine Meinungsbildung stattfinden kann. Macht der Vorstand von seinem Veto-Recht gebrauch, so stellt er den Antrag nicht zur Abstimmung, kündigt den Antrag jedoch im internen Discord-Channel an und begründet das Veto.
@ -81,11 +81,11 @@ Das suspendierte Mitglied, mindestens zwei Mitglieder des Vereinsvorstands sowie
2. Die Übernahme von Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten kann im Ausnahmefall gewährt werden.
3. Eine Übernahme findet maximal zu 70% der günstigsten Option statt. (Günstiges Hostel vs. 5* Hotel, Bahnfahrt vs. Flug, etc.)
4. Eine Übernahme wird durch den Gesamtvorstand beschlossen.
5. Eine Übernahme wird nur dann gewährt, wenn genug Geld vorhanden ist.
5. Eine Übernahme wird nur dann gewährt, wenn in der Vereinskasse ausreichend Geld vorhanden ist.
6. Eine Übernahme wird nur für Personen gewährt, die einen ermäßigten Beitrag zahlen, oder zahlen würden.
## §7 Förderung von jungen Menschen
1. Junge Menschen unter 23 Jahre können Prüfungskosten, sowie Fahrtkosten zur Prüfung auf Antrag erstattet bekommen, sofern genug Mittel zur Verfügung stehen, unabhängig von Vereinsmitgliedschaft.
2. Junge Menschen unter 23 Jahre können von uns ein günstiges Handfunkgerät gesponsert bekommen, sofern sie ihre Prüfung bestanden haben.
2. Junge Menschen unter 23 Jahre können vom Verein ein günstiges Handfunkgerät gesponsert bekommen, sofern sie ihre Prüfung bestanden haben.
3. Es wird ein zweckgebundener Spendentopf für die Übernahme solcher Kosten unabhängig vom sonstigen Vereinsvermögen eingerichtet.
4. Auf jeder MV wird nach Vorstellung der aktuellen Bilanz ein von den stimmberechtigten Mitgliedern zu definierender Betrag in diesen Topf eingezahlt.
4. Auf jeder Mitgliederversammlung wird nach Vorstellung der aktuellen Bilanz ein von den stimmberechtigten Mitgliedern zu definierender Betrag in diesen Topf eingezahlt.