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## Mindestbeitrag ## Mindestbeitrag
Mitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von 23 Euro. Mitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von 5 Euro.
Zur Förderung der Jugend und junger Erwachsener ist der Mindestbeitrag für Zur Förderung der Jugend und junger Erwachsener ist der Mindestbeitrag für
folgende natürlichen Personen reduziert: folgende natürlichen Personen reduziert:
- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 5 EUR je Monat und - bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1 EUR je Monat und
- bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 10 EUR je Monat. - bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 2 EUR je Monat.
## Empfohlener Beitrag
Der empfohlene Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Nettoeinkommens.
## Beitrag für Fördermitglieder
Für Fördermitglieder gilt ein Mindestbeitrag von 5 Euro pro Monat.
## Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht ## Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht
@ -26,7 +18,7 @@ Beiträge sind spätestens am 10. Tag des jeweiligen Monats auf das Vereinskonto
Es wird darum gebeten, sofern dies möglich ist, den vollen Jahresbetrag auf einmal zu entrichten. Es wird darum gebeten, sofern dies möglich ist, den vollen Jahresbetrag auf einmal zu entrichten.
## Inkrafttreten ## Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde am 27. Dezember 2025 durch die Gründungsversammlung beschlossen. Diese Beitragsordnung wurde am 27. Dezember 2025 durch die Gründungsversammlung beschlossen.

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# Vereinsordnung Draußenfunker # Vereinsordnung Draußenfunker
## Erläuterungen
- Wird von einem Mitglied gesprochen, bezieht sich dies sowohl auf ordentliche als auch auf Fördermitglieder.
- Wird vom Vorstand gesprochen, bezieht sich dies auf den gesamten Vorstand der innerhalb der definierten Fristen abstimmt.
- Wird vom Gesamtvorstand gesprochen, ist die Entscheidung erst gültig, wenn die erforderlichen Mehrheitsverhältnisse in Bezug auf den gesamten Vorstand zustande kommen.
- Werden keine Mehrheitsverhältnisse angegeben, gilt die einfache Mehrheit.
## Mitgliederversammlung ## Mitgliederversammlung
- Mitgliederversammlungen finden dauerhaft statt, Anträge können jederzeit eingereicht und zur Abstimmung gestellt werden. - Anträge und Beschlussvorlagen sind
- Sofern nicht andes definiert, gilt eine Frist von einer Woche, nachdem ein Antrag zur Abstimmung gestellt wurde. zeitnah zur Abstimmung zu bringen.
- Eine geeignete technische Lösung wird bereitgestellt. - Die Abstimmung ist nach 2 Wochen automatisch beendet, sofern die erforderliche Mehrheit, in Bezug auf alle stimmberechtigten Mitglieder, nicht schon vorher erreicht wurde. Nach zwei Wochen gelten die Mehrheitverhältnisse der abgegebenen Stimmen.
## Vereinsämter ## Vereinsämter
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## Suspendierung ## Suspendierung
- Ein Vorstandsmitglied kann ein Vereinsmitglied oder einen externen Nutzer unserer Plattformen, Services, und Kommunikationsmittel jederzeit mit Begründung von der Nutzung suspendieren. - Ein Vorstandsmitglied kann ein Vereinsmitglied oder einen externen Nutzer unserer Plattformen, Services, und Kommunikationsmittel jederzeit mit Begründung von der Nutzung suspendieren.
- Eine Suspendierung kann jederzeit vom Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit zurückgenommen werden. Wird die einfache Mehrheit erreicht, ohne dass alle Mitglieder des Vorstandes abgestimmt haben, ist dies ohne Einhaltung von Fristen gültig.
- Eine Suspendierung ist der Person gegenüber auf Nachfrage zu begründen. - Eine Suspendierung ist der Person gegenüber auf Nachfrage zu begründen.
- Eine Suspendierung ist unverzüglich dem restlichen Vorstand zu begründen und der Vorfall zu dokumentieren. - Eine Suspendierung ist unverzüglich dem restlichen Vorstand zu begründen und der Vorfall zu dokumentieren.
- Eine Suspendierung kann temporär oder dauerhaft erfolgen. - Eine Suspendierung kann temporär oder dauerhaft erfolgen.
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- Ein Fördermitglied kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstands vom Verein ausgeschlossen werden. - Ein Fördermitglied kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstands vom Verein ausgeschlossen werden.
- Ein Mitglied kann durch 3/4-Mehrheit der Mitgliederversammlung vom Verein ausgeschlossen werden. Der Antrag muss von einem Vorstandsmitglied eingebracht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Vorstand nicht einstimmig dem Vereinsausschluss zustimmt. - Ein Mitglied kann durch 3/4-Mehrheit der Mitgliederversammlung vom Verein ausgeschlossen werden. Der Antrag muss von einem Vorstandsmitglied eingebracht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Vorstand nicht einstimmig dem Vereinsausschluss zustimmt.
## Schlichtungsprozess
- Wird ein Mitglied länger als 2 Wochen von den Plattformen und Diensten des Vereins suspendiert, kann dies gegenüber dem Vorstand einen Antrag auf Schlichtung stellen.
- Teil des Schlichtungsprozesses sind das suspendierte Mitglied, der Vorstand, sowie 1-2 vom suspendierten Mitglied zu benennende Personen.
- Ziel des Prozesses ist es, eine Einigung zu erzielen.
- Der Prozess der Schlichtung soll innerhalb von 2 Wochen nach Antragsstellung abgeschlossen sein. Hierfür wird in der Regel ein Gespräch aller Beteiligten angesetzt.
- Führt der Schlichtungsprozess nicht zu einer Einigung, steht es dem Mitglied frei, einen Antrag in der Mitgliederversammlung einzureichen.
## Auszahlungen von Vergütungen oder Zuschüssen, bzw. Sachmittelüberlassung ## Auszahlungen von Vergütungen oder Zuschüssen, bzw. Sachmittelüberlassung
- Auszahlungen von Zuschüssen oder Vergütungen im Rahmen der Vereinsarbeit benötigen einen Beschluss der Mitgliederversammlung. - Auszahlungen von Zuschüssen oder Vergütungen im Rahmen der Vereinsarbeit benötigen einen Beschluss der Mitgliederversammlung.
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## Sachmittel ## Sachmittel
Sachmittel werden katalogisiert und eine aktuelle Liste inklusive Verbleib und Verwendungszweck wird allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. - Sachmittel über einem Wert von 50 Euro werden katalogisiert und eine aktuelle Liste inklusive Verbleib und Verwendungszweck wird allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
- Sachmittel unter 50 Euro können katalogisiert werden, sofern dies sinnvoll ist.
## Rechenschaftsbericht ## Rechenschaftsbericht
@ -88,4 +73,5 @@ Sachmittel werden katalogisiert und eine aktuelle Liste inklusive Verbleib und V
## Inkrafttreten ## Inkrafttreten
- Diese Vereinsordnung ist mit Beschluss der Gründungsversammlung am xx.xx.xxxx in Kraft getreten. - Diese Vereinsordnung ist mit Beschluss der Gründungsversammlung am xx.xx.xxxx in Kraft getreten.