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# Draußenfunker e. V. # Draußenfunker e. V
## Satzung ## Satzung
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### Vereinszweck ### Vereinszweck
- Der Verein verschreibt sich der gemeinnützigen Aus- und Weiterbildung von Funkinteressierten und Funkamateuren. - Der Verein verschreibt sich der gemeinnützigen Aus- und Weiterbildung von Funkinteressierten und Funkamateuren.
- Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Jugendhilfe, von Kunst und Kultur, der Bildung, des Amateurfunkens, internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. - Zweck des Vereins ist die Förderung des Amateuerfunks, der Jugendhilfe, der Volks- und Berufsbildung, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d § 53 Nr. 2 AO (Mildtätigkeit).
- Der Verein fördert insbesondere junge Menschen.
### Grundsätze ### Grundsätze
- All Creatures are welcome! Wir sind bunt: Ausgrenzung und Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht oder ähnlicher Merkmale wird im Verein nicht toleriert. - All Creatures are welcome! Wir sind bunt: Ausgrenzung und Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht oder ähnlicher Merkmale wird im Verein nicht toleriert.
- Der Verein ist selbstlos und nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. - Der Verein ist selbstlos und nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Mittel werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet. - Mittel werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet.
- Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen in ihrer Eigenschaft als Mitglied. - Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen in ihrer Eigenschaft als Mitglied.
- Keine Person erhält Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen. - Keine Person erhält Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen.
### Maßnahmen zur Erfüllung der Vereinszwecke ### Maßnahmen zur Erfüllung der Vereinszwecke
- Bereitstellung von Informations-, Kommunikations- und Lernplatformen sowie weiteren Diensten für Interessierte und Vereinsmitglieder. - Bereitstellung von Informations-, Kommunikations- und Lernplatformen sowie weiteren Diensten für Interessierte und Vereinsmitglieder rund um den Amateurfunk.
- Unterstützung von jungen (jünger als 27 Jahre) oder sozial benachteiligte Menschen unter anderem durch Leihgeräte sowie Erstattung von Prüfungsgebühren, Fahrtkostenzuschüssen und Lernmaterialien sofern dies der Ausbildung bzw. der Ausübung des Amateurfunks dient. - Durchführung von Workshops, Kursen und Schulungen im Rahmen der Jugendhilfe. U.a. durch Kooperationen mit Schulen, Jugendzentren, anderen Organisationen der Jugendhilfe, oder auf Veranstaltungen. Ziel dieser Maßnahmen ist die Förderung des Amatuurfunks und das Wecken eines Interesses für MINT-Themen bei Kindern und Jugendlichen.
- Durchführung von Workshops und Trainings, die der Ausbildung im Amateurfunk oder der Aufklärung über den Amateurfunk dienen. - Durchführung von Workshops und Trainings, die der Ausbildung im Amateurfunk oder der Aufklärung über den Amateurfunk dienen.
- Engagement, bei Bedarf, im Rahmen der Not- und Katastrophenhilfe, unter anderem mit Schulungen und Workshops. - Unterstützung von jungen (jünger als 27 Jahre) oder sozial benachteiligte Menschen unter anderem durch Leihgeräte sowie Erstattung von Prüfungsgebühren, Fahrtkostenzuschüssen und Lernmaterialien sofern dies der Ausbildung bzw. der Ausübung des Amateurfunks dient.
- Übungen sowie Einsätzen zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen im Sinne des Amateurfunkgesetzes. - Durchführung von Amateurfunk, insbesondere zu Schulungszwecken. Amateurfunk dient per definition der Völkercerständigung sowie der Förderung der Freundschaft unter den Völkern. Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen soll durch den Amateurfunk die Möglichkeit gegeben werden, mit anderen Kulturen und Ländern in Kontakt zu treten, und sich im Rahmen dieser Konktaktaufnahme mit diesen auseinanderzusetzen.
- Verwendung experimenteller Übertragungsverfahren im Rahmen technisch-wissenschaftlicher Studien. - Verwendung experimenteller Übertragungsverfahren im Rahmen technisch-wissenschaftlicher Studien.
- Der Verein kann andere Vereine und Organisationen finanziell oder mit Sachspenden unterstützen, sofern dies der Erfüllung der Vereinszwecke dient. - Der Verein kann andere Vereine und Organisationen finanziell oder mit Sachspenden unterstützen, sofern dies der Erfüllung der Vereinszwecke dient.
@ -49,7 +49,6 @@ Ein Mitglied verpflichtet sich zur
- Die ordentliche Mitgliedschaft muss von einer einfachen Mehrheit der abstimmenden ordentlichen Mitgliedern bestätigt werden. - Die ordentliche Mitgliedschaft muss von einer einfachen Mehrheit der abstimmenden ordentlichen Mitgliedern bestätigt werden.
- Das Abstimmungsverfahren ist in der Vereinsordnung definiert. - Das Abstimmungsverfahren ist in der Vereinsordnung definiert.
- Dem Vereinsvorstand obliegt ein Veto-Recht. - Dem Vereinsvorstand obliegt ein Veto-Recht.
- Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.
- Wird der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft abgelehnt, so tritt automatisch eine Fördermitgliedschaft in Kraft. - Wird der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft abgelehnt, so tritt automatisch eine Fördermitgliedschaft in Kraft.
- Ein ordentliches Mitglied hat ein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. - Ein ordentliches Mitglied hat ein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
@ -117,4 +116,4 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt.
### Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens ### Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
- Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen einer Mitgliederversammlung erforderlich. - Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen einer Mitgliederversammlung erforderlich.
- Bei Auflösung des Vereins werden nach Rückgabe von Leihgaben alle Güter liquidiert und das Vereinsvermögen der Wau Holland Stiftung zum Zwecke der Jugendförderung übertragen. - Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt, nach Rückgaben aller Leihgaben an den Verein, das Vermögen des Vereins an eine oder mehrere juristische Personen des öffentlichen Rechts oder andere steuerbegünstigte Körperschaften zwecks Verwendung für Förderung von Amateurfunk, Jugendhilfe.