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@ -1,11 +1,16 @@
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## Mindestbeitrag
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## Mindestbeitrag
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Mitglieder und Fördermitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von 5 Euro.
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Mitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von 23 Euro.
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Zur Förderung der Jugend und junger Erwachsener ist der Mindestbeitrag für folgende natürlichen Personen reduziert:
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Zur Förderung der Jugend und junger Erwachsener ist der Mindestbeitrag für
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- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,25 Euro pro Monat und
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folgende natürlichen Personen reduziert:
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- bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 2,50 Euro pro Monat.
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- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 5 EUR je Monat und
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- bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 10 EUR je Monat.
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## Empfohlener Beitrag
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Der empfohlene Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Nettoeinkommens.
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## Beitrag für Fördermitglieder
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## Beitrag für Fördermitglieder
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@ -13,7 +18,7 @@ Für Fördermitglieder gilt ein Mindestbeitrag von 5 Euro pro Monat.
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## Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht
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## Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht
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Mitglieder, die glaubhaft machen können, für den Mindestbeitrag nicht aufkommen zu können, können beim Vorstand für das laufende Kalenderjahr eine Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht beantragen.
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Mitglieder, die glaubhaft machen können, für die Mindestbeiträge nicht aufkommen zu können, können beim Vorstand für das laufende Kalenderjahr eine Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht beantragen.
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## Fälligkeit
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## Fälligkeit
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@ -21,6 +26,7 @@ Beiträge sind spätestens am 10. Tag des jeweiligen Monats auf das Vereinskonto
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Es wird darum gebeten, sofern dies möglich ist, den vollen Jahresbetrag auf einmal zu entrichten.
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Es wird darum gebeten, sofern dies möglich ist, den vollen Jahresbetrag auf einmal zu entrichten.
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## Inkrafttreten
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## Inkrafttreten
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Diese Beitragsordnung wurde am 28. Dezember 2025 durch die Gründungsversammlung beschlossen.
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Diese Beitragsordnung wurde am 27. Dezember 2025 durch die Gründungsversammlung beschlossen.
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