Merge pull request 'Allgemeine Rechtschreibkontrolle' (#5) from DK4HAA/satzung:main into main

Reviewed-on: draussenfunker-ev/satzung#5
This commit is contained in:
DK4HAA 2025-12-11 16:43:41 +00:00
commit b47606ed74

View file

@ -1,4 +1,4 @@
# Draußenfunker e. V # Draußenfunker e. V.
## Satzung ## Satzung
@ -11,7 +11,7 @@
### Vereinszweck ### Vereinszweck
- Der Verein verschreibt sich der gemeinnützigen Aus- und Weiterbildung von Funkinteressierten und Funkamateuren. - Der Verein verschreibt sich der gemeinnützigen Aus- und Weiterbildung von Funkinteressierten und Funkamateuren.
- Zweck des Vereins ist die Förderung des Amateuerfunks, der Jugendhilfe, der Volks- und Berufsbildung, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d § 53 Nr. 2 AO (Mildtätigkeit). - Zweck des Vereins ist die Förderung des Amateurfunks, der Jugendhilfe, der Volks- und Berufsbildung, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d § 53 Nr. 2 AO (Mildtätigkeit).
### Grundsätze ### Grundsätze
@ -24,11 +24,11 @@
### Maßnahmen zur Erfüllung der Vereinszwecke ### Maßnahmen zur Erfüllung der Vereinszwecke
- Bereitstellung von Informations-, Kommunikations- und Lernplatformen sowie weiteren Diensten für Interessierte und Vereinsmitglieder rund um den Amateurfunk. - Bereitstellung von Informations-, Kommunikations- und Lernplattformen sowie weiteren Diensten für Interessierte und Vereinsmitglieder rund um den Amateurfunk.
- Durchführung von Workshops, Kursen und Schulungen im Rahmen der Jugendhilfe. U.a. durch Kooperationen mit Schulen, Jugendzentren, anderen Organisationen der Jugendhilfe, oder auf Veranstaltungen. Ziel dieser Maßnahmen ist die Förderung des Amatuurfunks und das Wecken eines Interesses für MINT-Themen bei Kindern und Jugendlichen. - Durchführung von Workshops, Kursen und Schulungen im Rahmen der Jugendhilfe. Unter anderem durch Kooperationen mit Schulen, Jugendzentren, anderen Organisationen der Jugendhilfe oder auf Veranstaltungen. Ziel dieser Maßnahmen ist die Förderung des Amateurfunks und das Wecken eines Interesses für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik bei Kindern und Jugendlichen.
- Durchführung von Workshops und Trainings, die der Ausbildung im Amateurfunk oder der Aufklärung über den Amateurfunk dienen. - Durchführung von Workshops und Trainings, die der Ausbildung im Amateurfunk oder der Aufklärung über den Amateurfunk dienen.
- Unterstützung von jungen (jünger als 27 Jahre) oder sozial benachteiligte Menschen unter anderem durch Leihgeräte sowie Erstattung von Prüfungsgebühren, Fahrtkostenzuschüssen und Lernmaterialien sofern dies der Ausbildung bzw. der Ausübung des Amateurfunks dient. - Unterstützung von jungen (jünger als 27 Jahre) oder sozial benachteiligte Menschen unter anderem durch Leihgeräte sowie Erstattung von Prüfungsgebühren, Fahrtkostenzuschüssen und Lernmaterialien sofern dies der Ausbildung bzw. der Ausübung des Amateurfunks dient.
- Durchführung von Amateurfunk, insbesondere zu Schulungszwecken. Amateurfunk dient per definition der Völkercerständigung sowie der Förderung der Freundschaft unter den Völkern. Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen soll durch den Amateurfunk die Möglichkeit gegeben werden, mit anderen Kulturen und Ländern in Kontakt zu treten, und sich im Rahmen dieser Konktaktaufnahme mit diesen auseinanderzusetzen. - Durchführung von Amateurfunk, insbesondere zu Schulungszwecken. Amateurfunk dient per Definition der Völkerverständigung sowie der Förderung der Freundschaft unter den Völkern. Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen, soll durch den Amateurfunk die Möglichkeit gegeben werden, mit anderen Ländern und Kulturen in Kontakt zu treten und sich im Rahmen dieser Kontaktaufnahme mit diesen auseinanderzusetzen.
- Verwendung experimenteller Übertragungsverfahren im Rahmen technisch-wissenschaftlicher Studien. - Verwendung experimenteller Übertragungsverfahren im Rahmen technisch-wissenschaftlicher Studien.
- Der Verein kann andere Vereine und Organisationen finanziell oder mit Sachspenden unterstützen, sofern dies der Erfüllung der Vereinszwecke dient. - Der Verein kann andere Vereine und Organisationen finanziell oder mit Sachspenden unterstützen, sofern dies der Erfüllung der Vereinszwecke dient.
@ -116,4 +116,4 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt.
### Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens ### Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
- Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen einer Mitgliederversammlung erforderlich. - Zur Auflösung ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen einer Mitgliederversammlung erforderlich.
- Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt, nach Rückgaben aller Leihgaben an den Verein, das Vermögen des Vereins an eine oder mehrere juristische Personen des öffentlichen Rechts oder andere steuerbegünstigte Körperschaften zwecks Verwendung für Förderung von Amateurfunk, Jugendhilfe. - Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt, nach Rückgaben aller Leihgaben an den Verein, das Vermögen des Vereins an eine oder mehrere juristische Personen des öffentlichen Rechts oder andere steuerbegünstigte Körperschaften zwecks Verwendung für Förderung von Amateurfunk und Jugendhilfe.