beitragsordnung update

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jz 2025-12-18 23:18:58 +01:00
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## Mindestbeitrag
Mitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von 23 Euro.
Mitglieder entrichten mindestens einen monatlichen Beitrag in Höhe von 5 Euro.
Zur Förderung der Jugend und junger Erwachsener ist der Mindestbeitrag für
folgende natürlichen Personen reduziert:
- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 5 EUR je Monat und
- bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 10 EUR je Monat.
## Empfohlener Beitrag
Der empfohlene Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Nettoeinkommens.
## Beitrag für Fördermitglieder
Für Fördermitglieder gilt ein Mindestbeitrag von 5 Euro pro Monat.
- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1 EUR je Monat und
- bis zum vollendeten 27. Lebensjahr 2 EUR je Monat.
## Reduzierung oder Befreiung von der Beitragspflicht
@ -26,7 +18,7 @@ Beiträge sind spätestens am 10. Tag des jeweiligen Monats auf das Vereinskonto
Es wird darum gebeten, sofern dies möglich ist, den vollen Jahresbetrag auf einmal zu entrichten.
## Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde am 27. Dezember 2025 durch die Gründungsversammlung beschlossen.