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Redaktionelle Korrekturen
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@ -12,7 +12,7 @@ Etwaige Änderungen werden transparent dokumentiert.
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1.1. Dem Verein stehen mindestens 2, maximal 4 Vorstände vor.
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1.2. Vorstände sind nur zu zweit Vertretungsberechtigt.
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1.3. Vorstände können Ausgaben bis zu 50€ alleine vertreten.
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1.4. Summen von mehr als 400€ oder dauerhafte Verpflichtungen wie Abos oder Mietverträge (z.B. Servermiete o.ä.) müssen durch den Gesamtvorstand beschlossen werden.
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1.4. Summen von mehr als 400€ oder dauerhafte Verpflichtungen wie Abonnements oder Mietverträge (z.B. Servermiete o.ä.) müssen durch den Gesamtvorstand beschlossen werden.
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### 2. Kassenwart
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Die Vereinsmitglieder können einen Kassenwart wählen. Sofern es keinen gewählten Kassenwart gibt, übernimmt der Vereinsvorstand dieses Amt.
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@ -54,7 +54,7 @@ Manchmal ist es notwendig, Abstimmungen, Wahlen und Bestätigungen ausserhalb de
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Dies kann in folgenden Fällen passieren:
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1. Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft
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2. Neuwahl eines Amtes nach Rücktritt
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3.
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#### 5.1 Bestätigung von Anträgen auf ordentliche Mitgliedschaft
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Stellt eine Person einen Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft, so verschickt der Vorstand via E-Mail eine Meinungsabfrage. Zur Beantwortung haben die Mitglieder 2 Wochen Zeit. Nach Ablauf der Zeit werden die Ergebnisse wiederum an die Mitglieder verschickt. Sollte ein Mitglied nicht antworten, so wird dies als Enthaltung gewertet.
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Der Versand dieser Meinungsabfrage wird ebenfalls via Discord in einem internen Kanal angekündigt, so dass dort eine Meinungsbildung stattfinden kann. Macht der Vorstand von seinem Veto-Recht gebrauch, so stellt er den Antrag nicht zur Abstimmung, kündigt den Antrag jedoch im internen Discord-Channel an und begründet das Veto.
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@ -81,11 +81,11 @@ Das suspendierte Mitglied, mindestens zwei Mitglieder des Vereinsvorstands sowie
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2. Die Übernahme von Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten kann im Ausnahmefall gewährt werden.
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3. Eine Übernahme findet maximal zu 70% der günstigsten Option statt. (Günstiges Hostel vs. 5* Hotel, Bahnfahrt vs. Flug, etc.)
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4. Eine Übernahme wird durch den Gesamtvorstand beschlossen.
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5. Eine Übernahme wird nur dann gewährt, wenn genug Geld vorhanden ist.
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5. Eine Übernahme wird nur dann gewährt, wenn in der Vereinskasse ausreichend Geld vorhanden ist.
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6. Eine Übernahme wird nur für Personen gewährt, die einen ermäßigten Beitrag zahlen, oder zahlen würden.
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## §7 Förderung von jungen Menschen
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1. Junge Menschen unter 23 Jahre können Prüfungskosten, sowie Fahrtkosten zur Prüfung auf Antrag erstattet bekommen, sofern genug Mittel zur Verfügung stehen, unabhängig von Vereinsmitgliedschaft.
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2. Junge Menschen unter 23 Jahre können von uns ein günstiges Handfunkgerät gesponsert bekommen, sofern sie ihre Prüfung bestanden haben.
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2. Junge Menschen unter 23 Jahre können vom Verein ein günstiges Handfunkgerät gesponsert bekommen, sofern sie ihre Prüfung bestanden haben.
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3. Es wird ein zweckgebundener Spendentopf für die Übernahme solcher Kosten unabhängig vom sonstigen Vereinsvermögen eingerichtet.
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4. Auf jeder MV wird nach Vorstellung der aktuellen Bilanz ein von den stimmberechtigten Mitgliedern zu definierender Betrag in diesen Topf eingezahlt.
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4. Auf jeder Mitgliederversammlung wird nach Vorstellung der aktuellen Bilanz ein von den stimmberechtigten Mitgliedern zu definierender Betrag in diesen Topf eingezahlt.
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