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Mehr Umlauts korrigiert und einige Sätze vereinheitlicht im Aufbau.
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0ac2fda482
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# Draussenfunker e.V
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# Draussenfunker e.V.
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## Satzung
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## Satzung
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### Name und Sitz des Vereins
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### Name und Sitz des Vereins
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- Der Verein führt den Namen Draussenfunker. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz "e.V.".
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- Der Verein führt den Namen Draussenfunker. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz "e.V.".
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- Der Verein strebt die Gemeinnützigkeit an.
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- Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg.
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- Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg.
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- Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
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- Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
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- Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Jugendhilfe, von Kunst und Kultur, der Bildung, des Amateurfunkens, internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
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- Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Jugendhilfe, von Kunst und Kultur, der Bildung, des Amateurfunkens, internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
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- Der Verein fördert insbesondere junge Menschen.
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- Der Verein fördert insbesondere junge Menschen.
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### Grundsaetze
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### Grundsätze
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- All Creatures are welcome! Wir sind bunt: Ausgrenzung und Diskriminierung auf Grund von Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht oder ähnlicher Merkmale wird im Verein nicht toleriert.
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- All Creatures are welcome! Wir sind bunt: Ausgrenzung und Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht oder ähnlicher Merkmale wird im Verein nicht toleriert.
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- Der Verein ist selbstlos und nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
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- Der Verein ist selbstlos und nicht in erster Linie eigenwirtschaftlich tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
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- Mittel werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet.
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- Mittel werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet.
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- Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen in ihrer Eigenschaft als Mitglied.
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- Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen in ihrer Eigenschaft als Mitglied.
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### Maßnahmen zur Erfüllung der Vereinszwecke
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### Maßnahmen zur Erfüllung der Vereinszwecke
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- Es werden Informations-, Kommunikations- und Lernplatformen sowie weitere Dienste für Interessierte und Vereinsmitglieder bereitgestellt.
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- Bereitstellung von Informations-, Kommunikations- und Lernplatformen sowie weiteren Diensten für Interessierte und Vereinsmitglieder.
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- Unterstützung von jungen (jünger als 27 Jahre) oder sozial benachteiligte Menschen unter anderem durch Leihgeräte sowie Erstattung von Prüfungsgebühren, Fahrtkostenzuschüssen und Lernmaterialien - sofern dies der Ausbildung bzw. der Ausübung des Amateurfunks dient.
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- Unterstützung von jungen (jünger als 27 Jahre) oder sozial benachteiligte Menschen unter anderem durch Leihgeräte sowie Erstattung von Prüfungsgebühren, Fahrtkostenzuschüssen und Lernmaterialien – sofern dies der Ausbildung bzw. der Ausübung des Amateurfunks dient.
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- Vereinsmitglieder führen Workshops und Trainings durch, die der Ausbildung im Amateurfunk oder der Aufklärung über den Amateurfunk dienen.
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- Durchführung von Workshops und Trainings, die der Ausbildung im Amateurfunk oder der Aufklärung über den Amateurfunk dienen.
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- Engagement, bei Bedarf, im Rahmen der Not- und Katastrophenhilfe, unter anderem mit Schulungen und Workshops.
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- Engagement, bei Bedarf, im Rahmen der Not- und Katastrophenhilfe, unter anderem mit Schulungen und Workshops.
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- Übungen sowie Einsätzen zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen im Sinne des Amateurfunkgesetzes,
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- Übungen sowie Einsätzen zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen im Sinne des Amateurfunkgesetzes.
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- Verwendung experimenteller Übertragungsverfahren im Rahmen technisch-wissenschaftlicher Studien,
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- Verwendung experimenteller Übertragungsverfahren im Rahmen technisch-wissenschaftlicher Studien.
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- Der Verein kann andere Vereine und Organisationen finanziell oder mit Sachspenden unterstützen, sofern dies der Erfüllung der Vereinszwecke dient.
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- Der Verein kann andere Vereine und Organisationen finanziell oder mit Sachspenden unterstützen, sofern dies der Erfüllung der Vereinszwecke dient.
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### Mitgliedschaft
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### Mitgliedschaft
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#### Pflichten eines Mitglieds
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#### Pflichten eines Mitglieds
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Ein Mitglied verpflichtet sich zu:
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Ein Mitglied verpflichtet sich zur
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- Ordnungsgemässer Zahlung der Vereinsbeitraege.
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- ordnungsgemäßen Zahlung der Vereinsbeiträge,
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- Jegliche Änderung der Kontaktdaten unverzüglich dem Verein mitzuteilen.
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- unverzüglichen Meldung jeglicher Änderung der Kontaktdaten an den Verein sowie der
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- Elektronische Kontaktmöglichkeiten regelmässig auf Vereinsrelevante Nachrichten zu prüfen.
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- regelmäßigen Prüfung elektronischer Kontaktmöglichkeiten auf vereinsrelevante Nachrichten.
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#### Ordentliche Mitgliedschaft
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#### Ordentliche Mitgliedschaft
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- Ordentliches Mitglied können nur natürliche Personen werden.
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- Nur eine natürliche Personen kann ein ordentliches Mitglied werden.
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- Der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft hat in Schriftform an den Vorstand zu erfolgen. Die ordentliche Mitgliedschaft muss von einer einfachen Mehrheit der abstimmenden ordentlichen Mitgliedern bestätigt werden, dem Vereinsvorstand obliegt ein Veto-Recht.
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- Der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft hat in Schriftform an den Vorstand zu erfolgen.
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- Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.
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- Die ordentliche Mitgliedschaft muss von einer einfachen Mehrheit der abstimmenden ordentlichen Mitgliedern bestätigt werden.
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- Das Abstimmungsverfahren ist in der Vereinsordnung definiert.
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- Das Abstimmungsverfahren ist in der Vereinsordnung definiert.
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- Ein ordentliches Mitglied hat ein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
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- Dem Vereinsvorstand obliegt ein Veto-Recht.
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- Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.
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- Wird der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft abgelehnt, so tritt automatisch eine Fördermitgliedschaft in Kraft.
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- Wird der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft abgelehnt, so tritt automatisch eine Fördermitgliedschaft in Kraft.
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- Ein ordentliches Mitglied hat ein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
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#### Fördermitgliedschaft
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#### Fördermitgliedschaft
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- Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
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- Jede natürliche oder juristische Person kann ein Fördermitglied werden.
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- Ein Fördermitglied hat kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung, darf dieser jedoch beiwohnen und an der Meinungsbildung teilnehmen.
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- Ein Fördermitglied hat kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung, darf dieser jedoch beiwohnen und an der Meinungsbildung teilnehmen.
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- Im Falle einer juristischen Person darf ein Vertreter zur Mitgliederversammlung entsandt werden.
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- Im Falle einer juristischen Person darf ein Vertreter zur Mitgliederversammlung entsandt werden.
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- Ein Fördermitglied kann ein Vereinsamt bekleiden, jedoch nicht zum Vorstand gewählt werden.
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- Ein Fördermitglied kann ein Vereinsamt bekleiden, jedoch nicht zum Vorstand gewählt werden.
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@ -70,49 +71,45 @@ Die Mitgliedsbeiträge werden in der Beitragsordnung geregelt.
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- Die Mitgliedschaft muss vom Vorstand angenommen werden.
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- Die Mitgliedschaft muss vom Vorstand angenommen werden.
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- Die Mitgliedschaft wird erst nach Zahlungseingang des Mitgliedsbeitrags wirksam.
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- Die Mitgliedschaft wird erst nach Zahlungseingang des Mitgliedsbeitrags wirksam.
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- Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
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- Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
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- Eine Kündigung bedarf der Schriftform mit Frist von einem Tag bis zum Jahresende gegenüber dem Vereinsvorstand. Ausschlaggebend ist bei postalischer Kündigung das Datum des Poststempels, bei elektronischer Übermittlung der tatsächliche Eingang im Postfach des Vorstands.
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- Eine Kündigung bedarf der Schriftform mit Frist von einem Tag bis zum Jahresende gegenüber dem Vorstand. Ausschlaggebend ist bei postalischer Kündigung das Datum des Poststempels, bei elektronischer Übermittlung der tatsächliche Eingang im Postfach des Vorstands.
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- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung einer juristischen Person.
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- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung einer juristischen Person.
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#### Vereinsausschlussverfahren
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#### Vereinsausschlussverfahren
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- Das Vereinsauschlussverfahren wird in der Vereinsordnung defeniert.
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- Das Vereinsausschlussverfahren wird in der Vereinsordnung definiert.
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### Mitgliederversammlung
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### Mitgliederversammlung
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- Die Mitgliederversammlung tagt ständig mittels technischer Systeme, welche die asynchrone und ortsunabhängige Antragstellung, Beratung und Beschlussfassung über das Internet ermöglichen.
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- Die Mitgliederversammlung tagt ständig mittels technischer Systeme, welche die asynchrone und ortsunabhängige Antragstellung, Beratung und Beschlussfassung über das Internet ermöglichen.
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- Eingeladen werden alle Mitglieder.
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- Eingeladen werden alle Mitglieder.
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- Jedes stimmberechtigte Mitglied kann sein Stimmrecht auf ein anderes Mitglied uebertragen, wobei erhaltene Stimmrechtsuebertragungen mit uebertragen werden.
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- Jedes stimmberechtigte Mitglied kann sein Stimmrecht auf ein anderes Mitglied übertragen, wobei erhaltene Stimmrechtsübertragungen mit übertragen werden.
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- Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch offen zu Protokoll gegebener Stimme.
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- Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch offen zu Protokoll gegebener Stimme.
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- Förder- und ordentliche Mitglieder können Anträge an die Mitgliederversammlung stellen.
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- Förder- und ordentliche Mitglieder können Anträge an die Mitgliederversammlung stellen.
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- Versammlungsleitung und Protokollierung entfallen bei der Nutzung technischer Systeme, sofern diese die separate Protokollierung überflüssig machen.
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- Versammlungsleitung und Protokollierung entfallen bei der Nutzung technischer Systeme, sofern diese die separate Protokollierung überflüssig machen.
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- Die ständige Mitgliederversammlung ist dauerhaft beschlussfaehig, sofern die in der Vereinsordnung definierten Fristen oder Quoren eingehalten werden.
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- Die ständige Mitgliederversammlung ist dauerhaft beschlussfähig, sofern die in der Vereinsordnung definierten Fristen oder Quoren eingehalten werden.
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- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Zur Änderung der Satzung oder des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
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- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Zur Änderung der Satzung oder des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
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- Der Zugriff eines Fördermitglieds zur Mitgliederversammlung kann vom Vorstand mit Begründung eingeschränkt werden.
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- Der Zugriff eines Fördermitglieds zur Mitgliederversammlung kann vom Vorstand mit Begründung eingeschränkt werden.
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### Vereinsämter & Wahlen
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### Vereinsämter & Wahlen
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- Vereinsämter werden durch die stimmberechtigten Mitglieder auf unbestimmte Zeit besetzt. Mindestens besetzt werden muss der Vorstand. Weitere Ämter sowie der genaue Wahlprozess sind in der Vereinsordnung definiert.
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- Vereinsämter werden durch die stimmberechtigten Mitglieder auf unbestimmte Zeit besetzt. Mindestens besetzt werden muss der Vorstand. Weitere Ämter sowie der genaue Wahlprozess sind in der Vereinsordnung definiert.
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- Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens vier Mitgliedern.
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- Der Vereinsvorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens vier Mitgliedern.
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- Vertretungsberechtigt sind je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Weitere Regelungen enthält die Vereinsordnung.
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Vertretungsberechtigt sind je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Weitere Regelungen enthält die Vereinsordnung.
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- Die Wahl des Vorstands sowie weiterer Ämter findet auf der Mitgliederversammlung statt. Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder die an der Versammlung teilnehmen.
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- Die Wahl des Vorstands sowie weiterer Ämter findet auf der Mitgliederversammlung statt. Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder die an der Versammlung teilnehmen.
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- Tritt ein Vorstandsmitglied zurück und verbleibt nur ein einziges Vorstandsmitglied, muss innerhalb von 4 Wochen eine Neuwahl des Vorstandes eingeleitet werden.
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- Tritt ein Vorstandsmitglied zurück und verbleibt nur ein einziges Vorstandsmitglied, muss innerhalb von 4 Wochen eine Neuwahl des Vorstands eingeleitet werden.
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- Ämter können in Blockwahl gewählt werden.
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- Ämter können in Blockwahl gewählt werden.
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### Vergütung
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### Vergütung
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- Ämter und Aufgaben im Verein sind generell ehrenamtlich und werden nicht vergütet.
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- Ämter und Aufgaben im Verein sind generell ehrenamtlich und werden nicht vergütet.
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- Ausnahmen koennen vom Vorstand projektgebunden beschlossen werden.
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- Ausnahmen können vom Vorstand projektgebunden beschlossen werden.
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- Die Übernahme von Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden im Ausnahmefall vom Vereinsvorstand anhand der in der Vereinssatzung definierten Kriterien beschlossen.
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- Die Übernahme von Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden im Ausnahmefall vom Vorstand anhand der in der Vereinssatzung definierten Kriterien beschlossen.
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- Übernahme von Kosten im Rahmen der Jugendförderung werden vom Vorstand oder einer berufenen Person genehmigt.
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- Übernahme von Kosten im Rahmen der Jugendförderung werden vom Vorstand oder einer berufenen Person genehmigt.
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### Vereinsordnung & Beitragsordnung
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### Vereinsordnung & Beitragsordnung
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- Es existiert eine Vereinsordnung, in der weitergehende Regelungen definiert werden.
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- Es existiert eine Vereinsordnung, in der weitergehende Regelungen definiert werden.
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- Es existiert eine Beitragsordnung in der die Mitgliedsbeiträge und Zahlungsmodalitäten definiert sind.
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- Es existiert eine Beitragsordnung, in der die Mitgliedsbeiträge und Zahlungsmodalitäten definiert sind.
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- Vereinsordnung und Beitragsordnung können nur durch eine Mehrheit der abstimmenden Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung geändert werden.
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- Vereinsordnung und Beitragsordnung können nur durch eine Mehrheit der abstimmenden Mitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung geändert werden.
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### Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
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### Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens
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