Mitglieder, die glaubhaft machen können für die Mindestbeiträge nicht aufkommen zu können, können vom Vorstand auf Antrag, fuer das laufende Kalenderjahr, einen reduzierten Beitrag entrichten.
## Fälligkeit
Beiträge sind spätestens am 10. Tag des jeweiligen Monats auf das Vereinskonto entrichten.
Es wird gebeten, den vollen Jahresbetrag in einem Rutsch zu zahlen. Wir sind uns bewusst, dass das nicht fuer jeden moeglich ist, daher ist eine monatliche oder quartalsweise Zahlung ebenfalls moeglich.
Diese Beitragsordnung wurde am 27. Dezember 2025 durch die Gründungsversammlung